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Finanzielle Förderung

Leistungen an schwerbehinderte Menschen


Online Antrag

Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen

Sie können den nachfolgend aufgeführten Antrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) online stellen.

Der Aufruf des gewünschten Antrages erfolgt durch Anklicken des nachfolgenden Links:

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie nutzt dabei das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO). Die Datenschutzerklärung zum NAVO finden Sie hier:

Leistungen an schwerbehinderte Menschen

sind zur Beschaffung behinderungsbedingt erforderlicher technischer Arbeitshilfen möglich für

  • Erst- und Ersatzbeschaffung
  • Wartung und Instandsetzung
  • Ausbildung im Gebrauch
Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung des Arbeitgebers, im Rahmen des ihm Zumutbaren den Arbeitsplatz mit den erforderlichen Hilfsmitteln auszustatten, wobei auch er Leistungen des Integrationsamtes erhalten kann (siehe Leistungen Arbeitgeber). Leistungen können erbracht werden, soweit nicht vorrangig ein Rehabilitationsträger zuständig ist.


sind zur Qualifizierung möglich

  • zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
  • zur Anpassung an die technische Entwicklung
  • zum beruflichen Aufstieg (wenn der Nutzen und die Eignung für einen höherwertigen Arbeitsplatz im Vordergrund steht).

Gefördert werden Maßnahmen zur berufs- und tätigkeitsbegleitenden Anpassungsfortbildung. Es handelt sich um Qualifizierungsaufgaben, die durch eine Veränderung oder Erweiterung der betrieblichen oder dienstlichen Anforderung an den schwerbehinderten Menschen erforderlich werden.

Informationsschreiben Fortbildungsmaßnahmen

sind zum Erreichen des Arbeitsplatzes für Selbstständige und Beamte möglich für

  • die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
  • die behindertenbedingte Zusatzausstattung
  • zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • besondere Härtefälle (z. B. Kosten für einen Beförderungsdienst).

Für Arbeitnehmer/innen, die noch keine 15 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Bei mehr als 15 Versicherungsjahren fällt die Zuständigkeit in die Trägerschaft der Rentenversicherung.

Antrag Kraftfahrzeughilfe (nur für Beamte und Selbstständige!) - Informationen zur Kraftfahrzeughilfe

sind zur Beschäftigung einer Arbeitsassistenz möglich für

  • körperbehinderte Menschen
  • sehbehinderte Menschen
  • hörbehinderte Menschen und
  • verschiedene Formen der Behinderung.

Arbeitsassistenz ist die bei der Arbeitsausführung über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, zeitlich wie tätigkeitsbezogene, regelmäßig wiederkehrende Unterstützung durch eine persönliche Assistenzkraft.

Die Handreichungen sollen den schwerbehinderten Menschen in die Lage versetzen, die von ihm geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Der schwerbehinderte Mensch muss dabei selbst in der Lage sein, den sein Beschäftigungsverhältnis inhaltlich prägenden Kernbereich seiner arbeitsvertraglich/dienstrechtlich geschuldeten Arbeitsaufgabe selbstständig zu erledigen.

Die Arbeitsassistenz kann im Arbeitgebermodell oder im Dienstleistermodell erfolgen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber mit dem Einsatz einer Assistenzkraft grundsätzlich einverstanden ist.

Informationsschreiben zur Arbeitsassistenz

Bildrechte: (c) Julien Eichinger - stock.adobe.com
Informationsschreiben für Arbeitnehmer

Hier erhalten Sie die aktuellen Informationsschreiben zu den Leistungen an schwerbehinderte Arbeitnehmer

  technische Arbeitshilfen

  Fortbildungsmaßnahmen

  Kraftfahrzeughilfe Antrag

  Informationen zur Kraftfahrzeughilfe

  Arbeitsassistenz

  Informationen zur Arbeitsassistenz

  Merkblatt Arbeitgeber-pflichten Arbeitsassistenz

Zum Thema weitere Informationen durch die

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

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