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Informationen für Leistungsträger und -erbringer im Bereich der §§ 67 ff. SGB XII

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. SGB XII

Hilfen nach § 67 SGB XII sind Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die Personen in Notlagen erhalten, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Die Leistungen zielen darauf ab, die Betroffenen zu befähigen, wieder selbstständig zu leben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Sie umfassen verschiedene Maßnahmen wie Beratung, persönliche Betreuung, Hilfe bei Wohnungssuche und -erhalt sowie Unterstützung bei Arbeit und Ausbildung.

Rechtsgrundlagen

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Rechtsvorschriften und vertraglichen Regelungen, die im Bereich der §§ 67 - 69 SGB XII anzuwenden sind. mehr

Beschlüsse der Gemeinsamen Kommission für die Hilfen nach §§ 67 ff.SGB XII

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Beschlüsse der Gemeinsamen Kommission zum Rahmenvertrag § 67 SGB XII und deren Anlagen sowie Vorlagen mehr

weitere Informationen

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über sonstige Informationen zu den Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII z.B. Dokumentation von Fachtagen, das Landesprogramm Wohnungslosigkeit,. mehr
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