Informationen für Leistungsträger und -erbringer im Bereich der §§ 67 ff. SGB XII
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. SGB XII
Hilfen nach § 67 SGB XII sind Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die Personen in Notlagen erhalten, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Die Leistungen zielen darauf ab, die Betroffenen zu befähigen, wieder selbstständig zu leben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Sie umfassen verschiedene Maßnahmen wie Beratung, persönliche Betreuung, Hilfe bei Wohnungssuche und -erhalt sowie Unterstützung bei Arbeit und Ausbildung.

