Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Leistungen des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle)
Aktuelles: In der Zeit vom 14.01.2021 bis zum 16.01.2021 führte die Hilfswerft gGmbH zusammen mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und unter Mitwirkung des Integrationsamtes ein Social Entrepreneurship Camp durch. In diesem dreitägigen Workshop konnten sich Studierende praxisnah mit dem Thema Soziales Unternehmertum auseinandersetzen und eigene Ideen erproben. Nähere Informationen hierzu können Sie auf der Internetseite der Hilfswerft gGmbH erhalten. |
Das Integrationsamt
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fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
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berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze.
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gewährt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber.
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entscheidet unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen über Kündigungsanträge.
Corona Teilhabe Fonds - Unterstützung von Inklusionsbetrieben, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und Sozialunternehmen
Die Liquiditätsbeihilfe dient dem Ausgleich von entstandenen Schäden, sofern diese durch die Corona-Pandemie verursacht wurden und nicht durch andere staatliche Unterstützungsmaßnahmen ausgeglichen werden. mehrCorona-Soforthilfe - Sicherung der Arbeitsentgelte für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen
Zweck der Förderung ist es, das Absinken der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX bzw. bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX in Folge der Corona-Pandemie soweit als möglich zu kompensieren. mehrIntegrationsamt: Beratung
Das Integrationsamt und seine Fachdienste beraten und informieren in allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen. mehrDer besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte und behinderten Menschen gleichgestellte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz gem. § 168 ff SGB IX. mehrIntegrationsfachdienst
bietet psychosoziale Betreuung für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung sowie Hilfen für hörgeschädigte Menschen an. mehrFinanzielle Förderung
Nach den Vorschriften des SGB IX kann das Integrationsamt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und an Arbeitgeber erbringen um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu sichern. mehrAusgleichsabgabe
Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. mehrSchulungs- und Bildungsprogramm 2021 des Integrationsamtes
Schauen Sie rein - wir haben wieder ein gewohnt umfängliches und informatives Schulungsangebot für Sie zusammengestellt. Mit dem Verzicht auf eine Papierversion und der Onlinestellung unseres Schulungs- und Bildungsprogramms für 2021 werden wir dabei flexibler auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. mehr(c) rodolphe trider - adobe.stock.com
Zum Thema weitere Informationen durch die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)