Anerkennung von Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist nicht für die Vermittlung von FSJ-Stellen zuständig.
Interessierte Freiwillige richten ihre Fragen und ihre Bewerbung bitte direkt an die Träger!
Informationen für Freiwillige rund um das Thema "Freiwilliges Soziales Jahr in Niedersachsen" und eine Liste der Träger sind rechts in der Infospalte zu finden.
Informationen für Träger und interessierte Einrichtungen
Als Träger des FSJ im Ausland werden juristische Personen zugelassen, die die Voraussetzungen des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) erfüllen.
Über die Zulassung eines Trägers des freiwilligen sozialen Jahres im Ausland, sowie eines weiteren Trägers im Inland entscheidet in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Beabsichtigt ein Träger/eine interessierte Einrichtung in Niedersachsen ein FSJ durchzuführen, so ist der Antrag auf Zulassung beim
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Herr Köpke
4 SL 1.6
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
zu stellen. Dem formlosen Antrag ist eine Erklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, ein Konzept über die beabsichtigte Durchführung des FSJ und die Benennung der zentralen Stelle, die die pädagogische Begleitung der Helferinnen und Helfer sicherstellt, beizufügen.
Fragen rund um die Trägerschaft des FSJ stellen Sie bitte über das Kontaktformular am Ende des Artikels oder an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Ansprechpartner: Herr Köpke
Tel.: 0 41 31 / 15 32 37
Fax: 0 41 31 / 15 32 92
Durch die Hinterlegung Ihrer Daten im Kontaktformular stimmen Sie der Speicherung dieser Daten zu.
Weitere Informationen für Freiwillige rund um das Thema "Freiwilliges Soziales Jahr in Niedersachsen"