Finanzielle Förderung

Inklusionsbetriebe



Ihr Weg zum Inklusionsbetrieb - über soziales Engagement motiviertes Personal gewinnen

Als Inklusionsbetrieb sind Sie ein Unternehmen, in dem Menschen mit Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stoßen, eine berufliche Perspektive erhalten und mit Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung Seite an Seite zusammenarbeiten.

Inklusionsbetriebe beschäftigen mindestens 30 % Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einer Behinderung in dauerhaften Arbeitsverhältnissen.
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Veranstaltungsreihe zum Thema "Inklusive Arbeitsplätze schaffen" - Am 20.08.2026 in Bersenbrück

Sie möchten leistungsfähige Arbeitskräfte beschäftigen und gleichzeitig soziale Verantwortung übernehmen? Bei der Infoveranstaltung „Inklusive Arbeitsplätze schaffen“ informieren das Integrationsamt Niedersachsen, die NBank und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) zum Thema. mehr
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Veranstaltungsreihe zum Thema "Inklusive Arbeitsplätze schaffen" - Am 08.10.2026 in Hannover

Sie möchten leistungsfähige Arbeitskräfte beschäftigen und gleichzeitig soziale Verantwortung übernehmen? Bei der Infoveranstaltung „Inklusive Arbeitsplätze schaffen“ informieren das Integrationsamt Niedersachsen, die NBank und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) zum Thema. mehr
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Veranstaltungsreihe zum Thema "Inklusive Arbeitsplätze schaffen" - Am 03.12.2026 in Oldenburg

Sie möchten leistungsfähige Arbeitskräfte beschäftigen und gleichzeitig soziale Verantwortung übernehmen? Bei der Infoveranstaltung „Inklusive Arbeitsplätze schaffen“ informieren das Integrationsamt Niedersachsen, die NBank und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) zum Thema. mehr

Wir fördern Ihren Weg zum Inklusionsbetrieb

Mit finanziellen Mitteln aus der Ausgleichsabgabe sowie Bundesmitteln und Eingliederungszuschüssen der Arbeitsagenturen fördern wir Sie bei Gründung eines neuen oder Erweiterung eines bestehenden Unternehmens mit:

  • einem Investitionskostenzuschuss für die Einrichtung der Arbeitsplätze im Betrieb

  • einem laufenden Personalkostenzuschuss von max. 35% des Arbeitgeberbruttolohns des schwerbehinderten Beschäftigten

  • einer laufenden Pauschale für den mit der Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen verbundenen besonderen Aufwand

  • professioneller betriebswirtschaftlicher Beratung

Mehr Informationen finden Sie hierzu in der rechten Spalte zum Download.

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