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Hilfen zur Erziehung // Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Betriebserlaubnisverfahren



Informationen zum Betriebserlaubnisverfahren

Aus der Zuständigkeitsübersicht können Sie entnehmen, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter des Teams JH3 für die Erteilung der Betriebserlaubnis, die Beratung von Einrichtungsträgern und Jugendämtern sowie für die sonstigen Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich weitgehend nach den einzelnen Jugendamtsbezirken.

In den nachfolgenden Hinweisen und Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie zum Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform nach dem SGB VIII benötigen.

Betriebserlaubnisverfahren

fröhliche Kinder Bildrechte: © Marzanna Syncerz - Fotolia.com

© Marzanna Syncerz - Fotolia.com

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