Bildrechte: © Marzanna Syncerz - Fotolia.com
Hilfen zur Erziehung // Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Betriebserlaubnisverfahren
Informationen zum Betriebserlaubnisverfahren
Aus der Zuständigkeitsübersicht können Sie entnehmen, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter des Teams JH3 für die Erteilung der Betriebserlaubnis, die Beratung von Einrichtungsträgern und Jugendämtern sowie für die sonstigen Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich weitgehend nach den einzelnen Jugendamtsbezirken.
In den nachfolgenden Hinweisen und Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie zum Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform nach dem SGB VIII benötigen.
Betriebserlaubnisverfahren
- Nds. Hinweise zur Erlaubnis für den Betrieb von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach §§ 45 ff. SGB VIII durch das Landesjugendamt Niedersachsen - Fachbereich I - - Download
- Zuständigkeitsübersicht des Teams 2JH3 - Download
- Merkblatt über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform gem. § 45 i. V. m. § 48a SGB VIII - Download
- Merkblatt über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gem. § 45 i. V. m. § 48a SGB VIII - Download
© Marzanna Syncerz - Fotolia.com