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Ombudschaft und Beteiligung

Das Land Niedersachsen startet das Antragsverfahren zur Förderung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe


In dem Dreiecksverhältnis zwischen Familien, öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern kommt es im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen mitunter zu Konflikten.

Unabhängige Ombudstellen beraten Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien, in diesen Konfliktsituationen und versuchen auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.

Insgesamt werden vier regionale und eine überregionale Ombudsstellen gefördert. Mit diesem Aufbau orientiert sich Niedersachsen an dem anerkannten Standard der Fachöffentlichkeit. Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die eine Ombudsstelle betreiben wollen.

Anträge sind bis zum 14.04.2023 postalisch beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt Fachbereich I zu stellen.

Hier finden Sie alle Informationen bezüglich der Neuerungen zur obmudschaftlichen Beratung im neuen KJSG:
Kind mit Lupe Bildrechte: SZE FEI - stock.adobe.com
Umsetzungsaufgaben für die Jugendämter

Das DIJuF gibt einen Überblick, welche Umsetzungsaufgaben sich durch das KJSG für die Jugendämter ergeben.

Materialien

hier finden Sie eine Auflistung an Seiten, die weitere Materialien zum Thema Umsetzung KJSG zur Verfügung stellen.

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