Partizipative Entwicklung von fachlichen Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII
Modellvorhaben
Das im Jahr 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz brachte wesentliche Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe mit sich. Eine Änderung stellte in Folge politischer Forderungen nach qualitativen Standards im Kinderschutz die Einführung einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung dar, die zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet.
Zur Umsetzung dieser rechtlichen Verpflichtung hat das Land Niedersachsen ein Modellprojekt durchgeführt, mit dem in vier Modelljugendämtern bereits bestehende Elemente der Qualitätsentwicklung aufgegriffen und in einem strukturierten Prozess die Weiterführung und Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung durchgeführt wurde.
Die Modelljugendämter aus der Stadt Celle und den Landkreisen Gifhorn, Rotenburg (Wümme) und Nienburg (Weser) haben in verschiedenen Diensten der Kinder- und Jugendhilfe neue Ansätze der Qualitätsentwicklung erprobt: Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit, Frühe Hilfen und Vormundschaften, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Pflegekinderdienst.
In jedem Modelljugendamt wurden jeweils zwei Dienste der Organisation im Modellprojekt bearbeitet. Dies beinhaltete aufgrund einer Vergleichbarkeit sowie des rechtlichen Fokus gemäß §79a SGB VIII die Hilfen zur Erziehung inklusive des Prozesses der Gefährdungseinschätzung. Darüber hinaus wurde jeweils ein weiteres Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe hinzugenommen.
Zielsetzung des Projektes
Im Rahmen des Modellprojektes wurden Instrumente und Verfahren der Qualitätsentwicklung entwickelt , die auf andere Jugendämter in Niedersachsen übertragen werden können. Die durchgeführten Prozesse wurden wissenschaftlich aufbereitet, ausgewertet und in einem Transferkonzept zusammengefasst, das nun allen Jugendämtern zur Verfügung steht und für die jeweiligen Qualitätsentwicklungsprozesse vor Ort genutzt werden kann.
Mit diesem Projekt soll erreicht werden, dass die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen als integraler Bestandteil verstanden und in die alltägliche Arbeit einbezogen - und nicht als zusätzliche Belastung gesehen wird.
Ausblick und Fortführung
Aufgrund des erfolgreichen Verlaufs des Projekts stellt das Land Niedersachsen weiteren Jugendämtern die Ergebnisse im Sinne einer Organisationsberatung zur Verfügung. Die Begleitung von Qualitätsentwicklungsprojekten in Niedersächsischen Jugendämtern orientiert sich eng an der Struktur und den Ergebnissen des Modellprojekts. Informationen erhalten Sie über das Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes und über
Mail: ibn@ls.niedersachsen.de
Empfehlungen für die Niedersächsischen Jugendämter
Die Ergebnisse des Modellprojekts "Partizipative Entwicklung von fachlichen Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII" wurden in einer Broschüre zusammengestellt und als Empfehlung des Niedersächsischen Landesjugendamtes aufbereitet. Die Broschüre finden Sie online auf der rechten Seite.
Die Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe können hier heruntergeladen werden:
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe - Anregungen und Empfehlungen für die Niedersächsischen Jugendämter
(4,30 MB)
Alle Dokumente zum Fachtag vom 20.11.2018 finden Sie hier:
Merchel_QuE_in_der_Jugendhilfe_79a_SGB_VIII_20.11.2018_Hannover
(0,11 MB)
Schwarzer_Dehn_Vorstellung_Modellprojekt_Qualitätsverständnis
(1,53 MB)