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Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen

Zur Wahrnehmung qualifizierter Aufgaben gibt es für Angehörige einiger Gesundheitsfachberufe die Möglichkeit, staatlich geregelte Weiterbildungen zu absolvieren.

Geschützte Weiterbildungsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen sind (abschließende Aufzählung):

  • Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege

  • Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung

  • Fachkraft Frühe Hilfen – Familienhebamme oder Familiengesundheitspflege

  • Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege

  • Fachkraft für onkologische Pflege

  • Fachkraft für psychiatrische Pflege

  • Fachkraft für operative und endoskopische Pflege

  • Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention in der Pflege

  • Fachkraft für pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Lüneburg – ist zuständig für:

  • die staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten

  • die Prüfungszulassung zur Abschlussprüfung in den o. g. Weiterbildungen

  • die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung

Rechtliche Grundlage für die Weiterbildungen bilden das Niedersächsische Gesundheitsfachberufegesetz vom 15.09.2016, in der derzeit gültigen Fassung, sowie die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom 18.03.2002, in der derzeit gültigen Fassung.


Sofern Sie eine der o. g. Weiterbildungen absolvieren möchten und noch auf der Suche nach einer für Sie geeigneten Weiterbildungsstätte sind, finden Sie auf dieser Seite entsprechende Übersichten über die in Niedersachsen bereits staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten mit entsprechenden Kontaktdaten.

Sofern Sie beabsichtigen, Ihre Weiterbildungsstätte staatlich anerkennen zu lassen, finden Sie auf dieser Seite ein entsprechendes Hinweisblatt über die vorzulegenden Unterlagen. Etwaige Antragsvordrucke gibt es hierfür nicht.

Sofern Sie bereits eine staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte sind und Ihren aktuellen Kurs zur Abschlussprüfung anmelden möchten, finden Sie auf dieser Seite die erforderlichen Formulare für die Prüfungsanmeldung (inkl. der Anlagen 1 und 2) und die Beantragung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung.

Für Fragen rund um das Thema Weiterbildungen steht Ihnen Frau Beyerlein (Tel.: 04131-15 3220;

E-Mail: carolin.beyerlein@ls.niedersachsen.de) gern zur Verfügung. Sie erreichen Frau Beyerlein montags bis donnerstags von 09 – 12 Uhr.

Ansonsten erreichen Sie uns wie folgt:

Niedersächsisches Landesamt für

Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Telefon: 04131 – 15 – 0

Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und
Dienstag zusätzlich 13:00 Uhr – 15:30 Uhr (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen)

E-Mail: 4SL3@ls.niedersachsen.de

Sofern bekannt, geben Sie bitte bei allen Anfragen immer unser vollständiges Geschäftszeichen an.

Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 hat das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung
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