Grundsätzliche Hinweise zum Programm
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen des Integrationsamtes
Grundsätzliche Hinweise
1. Rechtliche Grundlage
Die Schulungs- und Bildungsmaßnahmen führt das Integrationsamt auf der Grundlage des § 185 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) durch.
2. Teilnehmerkreis
Das Schulungsangebot richtet sich vorrangig an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und Inklusionsbeauftragte. Aber auch andere betriebliche Entscheidungsträger, die mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen betraut sind, können teilnehmen.
Teilnahmeberechtigt sind vorstehende Personen, deren Betrieb oder Verwaltung ihren Sitz in Niedersachsen haben.
3. Freistellung
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Integrationsamtes ist in § 179 Abs. 4 SGB IX geregelt.
Das mit höchster Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied erwirbt ebenfalls nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX einen uneingeschränkten Freistellungsanspruch, sowie weitere stellvertretende Mitglieder nach der Regelung des § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX.
Das Gleiche gilt für Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 2 und 6 des Betriebsverfassungsgesetzes und für Personalräte des öffentlichen Dienstes entsprechend der einschlägigen Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen.
Die Freistellung hat keine Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge zur Folge.
4. Kosten
Das Integrationsamt übernimmt die Sachkosten (Raummiete, Informationsmaterial, Referentenkosten etc.), der Arbeitgeber trägt das Arbeitsentgelt, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten.
Für Betriebs-/Personalräte gelten die entsprechenden Regelungen im BetrVG bzw. BPersVG und LPersVG.
Eine Rechnungslegung erfolgt nicht durch das Integrationsamt.
Die jeweilige Schulungsstätte rechnet den Kostenbetrag unmittelbar mit dem Arbeitgeber per Kostenübernahmeerklärung ab.
5. Anmeldung
Unser Online-Kursangebot gibt den Interessierten einen Hinweis auf verfügbare Teilnehmerplätze.
Für eine Anmeldung nutzen Sie das dafür vorgesehene Anmeldeformular sowie die Kostenübernahmeerklärung.
Nur vollständig in Druckbuchstaben ausgefüllte, unterschriebene und mit Firmenstempel versehene Anmeldungen und Kostenübernahmeerklärungen können berücksichtigt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Teilnehmerplatz bis zur Vorlage der vollständig ausgefüllten Unterlagen nicht vormerken oder reservieren können.
Telefonische Reservierungen und Anmeldungen werden nicht entgegengenommen.
Sollten Sie für die Teilnahme an einem Seminar auf Hilfsmittel/ Unterstützung (wie z.B. eine FM-Anlage, Gebärden- oder Schriftdolmetscher, Therapiehund o.ä.) angewiesen sein, bitten wir Sie, dies bei der Anmeldung unter dem Punkt „Ich benötige Unterstützung oder Hilfestellung, weil ….” anzugeben.
Da unsere Schulungsstätten nur bedingt barrierefrei sind, weisen wir vorsorglich darauf hin, evtl. Einschränkungen mit der Schulungsstätte im Vorfeld zu klären. Nur so kann ein reibungsloser Schulungsablauf sichergestellt werden.
6. Teilnahmebestätigung
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Zusage. Eine Tagesordnung geht Ihnen etwa 4 Wochen vor Kursbeginn gesondert zu.
7. Rücktritt/Stornierung
Sollten Sie einen Kurs nach verbindlicher Anmeldung aus wichtigem Grund absagen, können Sie, um Ausfallgebühren zu vermeiden, eine Ersatzperson stellen. In jedem Fall werden Sie gebeten, uns schriftlich zu informieren.
8. Ausfallgebühr
Bei Absage nach Anmeldeschluss oder Nichterscheinen stellt Ihnen die Schulungsstätte die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von bis zu 100% in Rechnung.
9. Kursabsage
Wir behalten uns vor, bei mangelnder Beteiligung oder organisatorisch nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesen Fällen werden wir Sie per E-Mail informieren.
10. Qualität
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) kann Kurse, Veranstaltungen und Praxistage für die Rezertifizierung der Disability Managerinnen und Manager anerkennen. Bitte reichen Sie dafür im Vorfeld die Seminarbeschreibung zur Prüfung bei der DGUV ein.
11. Datenschutz
Hinweise zu Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13 ff Datenschutz – Grundverordnung finden Sie auf unserer Internetseite.
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)