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Schwerbehinderte Menschen & Gleichgestellte

Begriffsdefiniton:


Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, wenn sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Die Auswirkungen einer dauerhaften (länger als 6 Monate anhaltenden) Störung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Funktionsbeeinträchtigung) werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden von 20 bis 100 abgestuft festgestellt.


Gleichgestellte

Als Mensch mit Behinderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Interseite der Bundesagentur für Arbeit unter dem folgenden Link:
Link zur Bundesagentur für Arbeit zum Thema Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

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