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Die Ausweishüllen für den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie bei uns im Landesamt

Niedersachsen hat einen neuen Namen für die Hülle des Schwerbehindertenausweises:
„Schwer-in-Ordnung-Ausweis" und „Meine Teilhabe" sind die Entscheidungen einer Jury, die 2018 im Sozialministerium vorgestellt wurden. Damit folgt Niedersachsen auch der unschlagbaren Idee von Hannah Kiesbye aus Schleswig-Holstein, die ihren Schwerbehindertenausweis in „Schwer-in-Ordnung-Ausweis" umbenannt hatte.

Mit ihrer Aktion hatte Hannah einen wichtigen Denkanstoß gegeben, den Niedersachsen aufgegriffen hat: Eine Hülle, die die Bezeichnung Schwerbehindertenausweis überdeckt, weil sich durch diese viele Menschen diskriminiert fühlen.

Interessierte können die Hüllen für die Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat unter Angabe der gewünschten Bezeichnung kostenfrei beim (mit Angabe der Adresse und Ihrem Aktenzeichen)

Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim

oder per Mail (über nachstehendes Formular) bestellen.
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Wer noch einen alten Schwerbehindertenausweis im großen Format aus Papier hat, erhält die Hülle auf Anforderung zusammen mit dem neuen Ausweis. Dazu muss ein aktuelles Passfoto eingereicht werden.


Nachstehend die Presseinformation des Sozialministerium v. 06.03.2018:

„Alle Menschen sind schwer in Ordnung, und ganz egal, welche Besonderheiten sie haben, seien es Geheinschränkungen oder dass sie nicht so gut sprechen können: Schwer in Ordnung sind alle", freute sich Hannah über die Entscheidung in Niedersachsen bei der heutigen Vorstellung der Namen. „Alle Menschen gehören zum Leben. Keiner darf ausgegrenzt werden. Egal, welche Besonderheiten sie haben: Alle, die nicht gucken können oder nicht hören können oder die im Rollstuhl sitzen müssen, alle dürfen schwer in Ordnung sein und sollten einen Schwer-in-Ordnung Ausweis haben, und zwar für immer", erläuterte die 15-Jährige aus Pinneberg ihre Initiative.

Dem Aufruf von Sozialministerin Dr. Carola Reimann, eine neue Bezeichnung für die Hülle des Schwerbehindertenausweises zu finden, waren 162 Menschen mit Behinderungen aus Niedersachsen gefolgt, insgesamt gingen 236 Vorschlägen ein. „Ich freue mich, dass so viele Menschen mit Behinderungen mitgemacht und ihre Ideen eingebracht haben. Das zeigt, dass Niedersachsens Weg der Beteiligung der richtige ist", erklärte die Ministerin anlässlich der Präsentation der beiden Namen für die neue Ausweishülle.

Inklusion sei ein langer Prozess, in dem auch viele kleine Schritte notwendig sind, so die Ministerin: „Begrifflichkeiten sind wichtig, denn sie drücken eine Haltung aus. Und unsere Haltung ist eben, Menschen mit Behinderungen voll in unsere Gesellschaft einzubinden. Dazu gehört auch, als diskriminierend empfundene Bezeichnungen abzuschaffen. Die alternativen Namen für die Ausweishülle unterstreichen die Potenziale. Damit setzen wir deutliche Signale!"
Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, ergänzt: „Die Hülle ist eine Möglichkeit, mit dem Thema Behinderung umzugehen. Dennoch sollten Menschen mit Behinderungen selbstbewusster zu ihren Beeinträchtigungen stehen dürfen. Wir alle müssen dafür sorgen, dass Teilhabe in jedem Alter und in allen Lebensbereichen möglich ist und dass keine Umweltbarrieren Menschen davon ausschließen. Dazu gehört auch das Selbstverständnis aller, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall mit zu entscheiden und mit zu machen."

Eine Jury - bestehend aus der Sozialministerin, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dem Präsidenten des Landessozialamtes, Christian Armborst, dem Abteilungsleiter der Abteilung Soziales des Sozialministeriums, Dirk Schröder, sowie Menschen mit Behinderungen und Verbandsvertreterinnen und -vertreter - traf unter den zahlreichen eingegangenen Vorschlägen die Auswahl. Um zu berücksichtigen, dass sich nicht jede und jeder mit der Bezeichnung Schwer-in-Ordnung-Ausweis identifizieren kann, entschied sich die Jury auch für den zweiten Namen Meine Teilhabe. Diese prägnante und potenzialorientierte Bezeichnung beschreibt den Zweck des Ausweises, nämlich eben auszuweisen, dass Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben.

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