Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von ausländischen Kindern und Jugendlichen
Im Rahmen von Flüchtlingsbewegungen erreichen unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche auch Niedersachsen.
Daraus resultieren verschiedene Aufgaben und Verfahrensabläufe für das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger, die Kommunen als örtliche Träger sowie für die sonstigen Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt. Vor dem Hintergrund von Flucht- und Entbehrungserfahrungen, mangelnder Sprach- und Kulturkenntnisse sowie fehlender Begleitung durch Personen- oder Erziehungsberechtigte besteht ein generell hoher Bedarf an Versorgungs- und Betreuungsleistungen.
Hier finden Sie die
Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Verteilungsverfahren, Maßnahmen der Jugendhilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ), 3. aktualisierte Fassung v. 2020.
Zur Sicherstellung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe und zum Schutz des unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen nach seiner Einreise und vor Entscheidung über seine Verteilung ist als Schutzmaßnahme der Kinder und Jugendlichen in § 42a SGB VIII die vorläufige Inobhutnahme geregelt.
Dies umfasst insbesondere die kind- bzw. jugendgerechte Unterbringung des jungen Menschen, seine Vertretung sowie die Durchführung eines Erstscreenings zur Einschätzung seiner individuellen Situation.
Den Link zum Gesetz finden SIe hier: Link zum SGB VIII
Auf den folgenden Seiten werden die Grundzüge der Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen, deren Unterbringung sowie etwaige Kostenerstattungsansprüche dargestellt.
Landesverteilstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher hat der Gesetzgeber die bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer eingeführt. mehrUnterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur stationären Unterbringung von UMA, zum Betriebserlaubnisverfahren und für Übergangslösungen mehrKostenerstattungsverfahren nach §§ 89 ff SGB VIII
Als überörtlicher Träger ist das Landesjugendamt für die Kostenerstattung an örtliche Jugendhilfeträger zuständig, wenn nach der Einreise eines jungen Menschen Jugendhilfe gewährt wird. mehrAllgemeine FAQ - unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer
Hier finden Sie Antworten auf Ihre allgemeinen Fragen zum Thema UMA mehrHier finden Sie den Link zum Gesetzestext.
Hier finden Sie die Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter von 2020.
Handlungs- empfehlungen zum Umgang mt unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
(PDF)