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Qualifizierung von Fachkräften im Kontext des § 8a, § 8b SGB VIII, §4 KKG

Mit dem Ziel eines wirksamen Kinderschutzes gibt es immer wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen, aktuell das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

Nach Vorgabe des §8a SGB VIII sollen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe Gefährdungen bei Kindern erkennen und sie im Kontakt und Gespräch mit Eltern und Kindern gewichten. Ziel ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Problemsicht, einer von den Eltern verstandenen und akzeptierten Diagnose. Dies ist auch ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Hilfeplanung.

Die zentrale fachliche Aufgabe der insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz ist die Beratung von Helferinnen und Helfern in der Umsetzung dieses so verstandenen Schutzauftrags. Sie nimmt die Unsicherheiten und Fragen der fallverantwortlichen Fachkraft auf und begleitet den Prozess der Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung.

Der Kurs "Fachkraft im Kinderschutz" macht die Teilnehmer*innen mit den aktuellen fachlichen (Rechts-)Grundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung vertraut, frischt vorhandenes Fachwissen auf und vermittelt die erforderlichen Kompetenzen, um in der eigenen Fallarbeit mit Familien in Gefährdungskontexten qualifiziert und besonnen handeln zu können.

Die Weiterbildung schult den Blick auf Risiken und Ressourcen und stärkt die Handlungssicherheit, wenn es darum geht, Hinweise auf Kindeswohlgefährdung zu erkennen und einzuschätzen. Thematisiert werden auch problematische Gespräche mit Eltern, Kindern und Jugendlichen, Aspekte der Kooperation und die Auseinandersetzung mit schwierigen Fallverläufen.

Mit dem Zertifikatskurs "Fachberatung im Kinderschutz: Die insoweit erfahrene Fachkraft" schließen die Kinderschutz-Zentren an die Grundlagenqualifizierung „Fachkraft im Kinderschutz“ an. Der präzisierte Schutzauftrag der Jugendhilfe und die Herausforderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz (u.a. §4 KKG, §8a/b SGB VIII) bilden den zentralen Ausgangspunkt für diese Weiterbildung. Kompetenzen, über die eine insoweit erfahrene Fachkraft verfügen soll, werden vertieft, Aufgaben und Rolle konkretisiert und die Vielfalt der möglichen Beratungskontexte (u.a. Schule und Gesundheitswesen) in den Blick genommen.

Praxisnah wird auf die Durchführung von Fachberatungen vorbereitet, in Übungen die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft erprobt und konkrete Handlungsschritte entwickelt.

Durchgeführt werden die Fortbildungen von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. in Köln. Da die Kurse vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert werden, können nur Fachkräfte aus Niedersachsen teilnehmen.

Kontakt:

Bundesarbeitsgemeinschaft der
Kinderschutz-Zentren e. V.
Bonner Straße 145, 50968 Köln
Tel.: 0221 56975-3,
Fax: 0221 56975-50
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
www.kinderschutz-zentren.org

Seit 2006 haben über 1000 Fachkräfte aus Niedersachsen das Zertifikat "Fachberatung im Kinderschutz: Die insoweit erfahrene Fachkraft" erworben.

Das Landesjugendamt führt darüber hinaus Seminare und Fachveranstaltungen zu diversen Themen des Kinderschutzes durch.

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