Förderschwerpunkte
Das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) ist für Aufgaben der „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte" aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen Sozialministeriums als Bewilligungsbehörde für Förderungen zuständig.
Die Förderschwerpunkte liegen dabei in folgenden Bereichen:
Die Richtlinien, Antragsvordrucke und Formulare sowie Ihre Ansprechpersonen finden Sie unter den jeweiligen Fachaufgaben.