Erlaubniserteilung in Gesundheitsfachberufen
Gesundheitsfachberufe
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Lüneburg – ist für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in den sogenannten Gesundheitsfachberufen zuständig. Zu diesen Berufen gehören (abschließende Aufzählung):
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Altenpfleger/-in oder Altenpflegefachperson
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Anästhesietechnische/r Assistent/in
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Diätassistent/-in
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Ergotherapeut/-in
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Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits- und Krankenpflegefachperson
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Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson
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Hebamme
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Logopäde/Logopädin
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Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
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Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in / Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
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Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in / Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Radiologie
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Medizinisch-technische/r Assistent/-in in der Funktionsdiagnostik / Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
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Operationstechnische/r Assistent/in
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Orthoptist/-in
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Pflegefachmann/Pflegefachfrau oder Pflegefachperson
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Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
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Physiotherapeut/-in
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Podologe/Podologin
Für Fragen im Zusammenhang mit
- der Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (z.B. hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung, der Zuverlässigkeit oder für die Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse),
- im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen
- der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland
- Verlust von Berufsurkunden
wenden Sie sich gerne an uns.
Sofern Sie als staatlich anerkannte Berufsfachschule die Prüflinge bei der Beantragung der Erlaubnisurkunde unterstützen, beachten Sie bitte das nebenstehende Hinweisblatt und nutzen die von uns bereitgestellten Vordrucke.
Sofern Sie als Prüfling direkt bei uns – ohne die Einbeziehung einer staatlich anerkannten Berufsfachschule – einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung stellen wollen, nutzen Sie bitte auch den auf dieser Seite bereitgestellten Antragsvordruck und legen Sie uns zusätzlich zum Antrag noch eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses vor.
Sofern Sie als Studierende/-r einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme stellen wollen, nutzen Sie dafür bitte die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen und Vordrucke.
Bei inhaltlichen Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an das zuständige regionale Landesamt für Schule und Bildung
Bei inhaltlichen Fragen zum Hebammenstudium wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Zur Wahrnehmung qualifizierter Aufgaben gibt es für Angehörige einiger Gesundheitsfachberufe die Möglichkeit, staatlich geregelte Weiterbildungen zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Weiterbildungen sowie die entsprechenden Formulare für die Prüfungsanmeldung und die Beantragung der Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung finden Sie hier.
So erreichen Sie uns:
Niedersächsisches Landesamt für
Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 – 15 – 0
Montag bis Donnerstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und |
Dienstag zusätzlich | 13:00 Uhr – 15:30 Uhr (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) |
E-Mail: 4SL3@ls.niedersachsen.de
Sofern bekannt, geben Sie bitte bei allen Anfragen immer unser vollständiges Geschäftszeichen an.
Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 hat das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung erneuert.