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Assistenzleistungsfonds

Fonds für Menschen mit Behinderung, die Verantwortung im Ehrenamt übernehmen


Die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien richtet sich an Menschen, die aus behinderungsbedingten Gründen bei der Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten regelmäßig Unterstützung benötigen. Diese Menschen haben gegenüber Menschen ohne Behinderungen höhere Aufwendungen bei der Ausübung des Ehrenamtes.

Leistungen können gewährt werden, wenn eine der folgenden ehrenamtlichen Tätigkeiten wahrgenommen wird:

  1. ehrenamtliche Tätigkeit in leitender Funktion in einem eingetragenen Verein mit wirtschaftlicher, kultureller, sozialer, sportlicher oder politischer Zweckbestimmung oder in einer regionalen Untergliederung eines Vereins, deren nächsthöhere Ebene ein eingetragener Verein ist oder

  2. ehrenamtliche Tätigkeit als 1. Vorsitzende oder 1. Vorsitzender in regionalen Untergliederungen von bundes- oder landesweit tätigen Vereinen mit wirtschaftlicher, kultureller, sozialer, sportlicher oder politischer Zweckbestimmung, deren nächsthöhere Ebene kein eingetragener Verein ist, oder

  3. ehrenamtliche Tätigkeit in einer politischen Partei oder deren regionalen Untergliederungen, die nicht in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert ist, oder

  4. ehrenamtliche Tätigkeit in politischen Gremien (Rat, Kreistag, Landtag) oder

  5. ehrenamtliche Tätigkeit in Gremien, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen einberufen werden (z.B. Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX, Schiedsstelle nach 133 SGB IX, kommunale Beiräte oder vergleichbare Gremien nach § 12 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 NBGG).

Ziel dieses Fonds ist es, Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung eines Ehrenamtes in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien bei der Finanzierung der benötigten Assistenzleistungen zu unterstützen. Ihnen soll so die Übernahme eines Ehrenamtes und damit eine aktive Mitwirkung in der Zivilgesellschaft ermöglicht werden.


Antragstellung

Wo und wie können die Leistungen beantragt werden?


1. Online

Der Online-Antrag wird derzeit überarbeitet. Eine Veröffentlichung erfolgt in Kürze an dieser Stelle.


2. In Schriftform

Grundsätzlich ist eine Antragstellung in Papierforn weiterhin möglich. Der Antragsvordruck wird derzeit überarbeitet und wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Die ausgefüllten Anträge sind an folgende Adresse zu richten:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL 1
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 / 304 – 601 oder 05121 / 304 - 654
Fax: 05121 / 304 – 683

Bei Fragen zu der rechts im Download angebotenen Richtlinie zum Assistenzleistungsfonds nutzen Sie bitte nachstehendes Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Hinweis: Mit der Hinterlegung Ihrer Daten im Kontaktformular willigen Sie in die Speicherung dieser Daten ein.

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Antrag

Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet und wird in Kürze an dieser Stelle veröffenlicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
01.01.2026

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