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Assistenzleistungsfonds

Fonds für Menschen mit Behinderung, die Verantwortung im Ehrenamt übernehmen


Die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien richtet sich an Menschen, die aus behinderungsbedingten Gründen bei der Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten regelmäßig Unterstützung benötigen. Diese Menschen haben gegenüber Menschen ohne Behinderungen höhere Aufwendungen bei der Ausübung des Ehrenamtes.

Leistungen können gewährt werden, wenn eine der folgenden ehrenamtlichen Tätigkeiten wahrgenommen wird:

  1. ehrenamtliche Tätigkeit in wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, sportlichen oder politischen Bereichen in leitender Funktion in einem eingetragenen Verein bzw. in einem Verein mit regionalen Untergliederungen, dessen nächsthöhere Ebene ein eingetragener Verein ist, oder
  2. ehrenamtliche Tätigkeit in politischen Gremien (Rat, Kreistag, Landtag) oder
  3. ehrenamtliche Tätigkeit in Gremien, die aufgrund bundes- oder landesreichtlicher Regelungen einberufen werden (z.B. Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX, Schiedsstelle nach 133 SGB IX).

Ziel dieses Fonds ist es, Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung eines Ehrenamtes in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien bei der Finanzierung der benötigten Assistenzleistungen zu unterstützen. Ihnen soll so die Übernahme eines Ehrenamtes und damit eine aktive Mitwirkung in der Zivilgesellschaft ermöglicht werden.


Antragstellung

Wo und wie können die Leistungen beantragt werden?


1. Online

Leistungen aus dem Assistenzleistungsfonds können online beantragt werden:

zum Onlineantrag


2. In Schriftform

Anträge auf Leistungen aus dem Assistenzleistungsfonds können weiterhin in Schriftform gestellt werden:

Antrag Assistenzleistungsfonds

Die ausgefüllten Anträge sind an folgende Adresse zu richten:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL 1
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 / 304 – 601 oder 05121 / 304 - 654
Fax: 05121 / 304 – 683

Bei Fragen zu der rechts im Download angebotenen Richtlinie zum Assistenzleistungsfonds nutzen Sie bitte nachstehendes Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Hinweis: Mit der Hinterlegung Ihrer Daten im Kontaktformular willigen Sie in die Speicherung dieser Daten ein.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
05.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
28.02.2024

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