Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung als Handlungsziel formuliert und mit der Übernahme ins deutsche Recht zum 01.01.2009 bekräftigt worden.
Der Begriff „Inklusion“ kommt aus dem Lateinischen „inclusio“ bzw. als Verb „includere“ und bedeutet so viel wie „Einschließung“ und Enthaltensein“. Im Gegensatz dazu steht der Begriff der Exklusion, der die Ausgrenzung von Menschen aus unserem Gesellschaftssystem beschreibt.
Die Ursachen von gesellschaftlicher Ausgrenzung sind mannigfaltig. Migration, Krankheit, die sexuelle Präferenz eines Menschen, Armut und Behinderung können hier exemplarisch genannt werden. So unterschiedlich die Ursachen für soziale Ausgrenzung sind, so verschieden kann auch das Verständnis darüber sein, was es mit dem Begriff der Inklusion auf sich hat.
Geprägt durch die Aktualität jugendhilferechtlicher Themen wie das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe liegt der Schwerpunkt des Landesjugendamtes derzeit darin, den Abbau von (Zugangs-) Barrieren für behinderte Kinder- und Jugendliche aber auch ihrer (behinderten) Eltern in den Blick zu nehmen.
Inklusion ist das Ziel eines gesellschaftlichen Wandlungsprozesses, dessen Anfang die Bewusstseinsbildung und das soziale Lernen bildet. Dieses betrifft auch das Landesjugendamt als Organisation. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen vorerst ein Bewusstsein für die Thematik erlangen, um daraufhin ihre Aufgaben und Möglichkeiten unter dem Blickwinkel der Inklusion klären zu können.
Nicht nur die physischen Barrieren wie Treppenstufen für Rollstuhlfahrer, sondern die Auseinandersetzung mit mentalen und habituellen Barrieren (z.B. Vorurteile, Angst vor Veränderungen) schaffen eine Sensibilisierung des Bewusstseins und stellen zusammen mit dem Üben des Wahrnehmens das A und O für die Barrierefreiheit eines Amtes da.
Hinzu kommen rechtliche Anforderungen an das Landesamt bezüglich eines barrierefreien Internetauftrittes (z.B. leichte Sprache) oder die Notwendigkeit einer barrierefreien Gestaltung des Fortbildungsprogramms des Landesjugendamtes.
Eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Teams des Landesjugendamtes wird sich unter verschiedenen Schwerpunktsetzungen in naher Zukunft intensiv mit der Thematik Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe auseinandersetzen.
Zudem wird das Landesjugendamt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie die Aufgaben, die sich aus der Umsetzung der Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe ergeben, mit Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen begleiten.
Kontakt
Heike Gottschalk
Tel.: 0511 / 89701-356
Fax: 0511 / 106 99 7301
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