Ausbau der Kinderbetreuung unter Dreijähriger
Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung
Bund und Länder haben sich auf das Ziel verständigt, bis 2013 für 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz bereitzustellen.
In Niedersachsen werden auf der Grundlage der Vereinbarung des so genannten "Krippengipfels" Investitionen zur Schaffung von Betreuungseinrichtungen für unter Dreijährige in Tageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege gefördert.
Für die "Kindertagespflege" im Rahmen der Richtlinie ist ab 01.07.2010 das Niedersächsisches Kultusministerium zuständig.
Die finanzielle Abwicklung ist zum 01.01.2011 auf die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, übertragen worden.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/richtlinie-investition-kinderbetreuung