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Kinderschutzkonzepte und Beratung nach § 8b Abs. 2 SGB VIII

Kinder haben ein Recht darauf, sich in Institutionen und pädagogischen Einrichtungen sicher zu fühlen und geschützt zu sein.

Das Implementieren von Kinderschutzkonzepten zur Umsetzung der höchstpersönlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen sind ein Zeichen der Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe und gewährleisten das Recht auf Achtung persönlicher Grenzen und Schutz vor Gewalt.

Ein Kinderschutzkonzept sollte allen Personen einer Einrichtung bekannt sein und gelebt werden. Für die Einrichtungen, Verbände, Träger und Institutionen bedeutet dies, sich in einen nachhaltigen Prozess zu begeben und insbesondere die Haltung und Kultur zu berücksichtigen.

Bausteine eines Kinderschutzkonzeptes können/sollten sein: Risiko – und Ressourcenanalyse, Personalmanagement, Verfahrensplan, gelingendes tragfähiges Beschwerdemanagement, Beteiligung, Sexualpädagogisches Konzept, Regeln zum Umgang mit Nähe und Distanz und Sensibilisierung Machtmissbrauch. Auch Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche und Informationsveranstaltungen für Eltern sind in diesem Prozess wichtig.

Das Niedersächsische Landesjugendamt berät laut gesetzlichem Auftrag nach § 8b Abs. 2 SGB VIII Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe hierzu.

Zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wird aktuell in Niedersachsen ein Schwerpunktbericht der Landesjugendhilfeplanung mit dem Thema „Präventiven Kinderschutz in Einrichtungen stärken“ erarbeitet. Das Land Niedersachsen unterstützt mit Berichten die zukunftsorientierte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe.

Ziele des Schwerpunktberichts sind:

  • Handlungsempfehlungen als Umsetzungskonzept für die Beratung der Verwaltung des Landesjugendamtes

  • Qualitätsstandards für die gesetzlich geforderte Handlungsleitlinie zu Konzepten hinsichtlich

    • Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt

    • Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung

    • Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten




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