Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wird geregelt, dass Menschen mit Behinderung der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden darf. Zum 01.03.2023 tritt hierzu die Assistenzhundeverordnung in Kraft. mehr
Die Richtlinie Assistenzleistungsfonds richtet sich an Menschen, die aus behinderungsbedingten Gründen bei der Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten in leitender Funktion oder in Gremien regelmäßig Unterstützung benötigen. mehr
Alle Schulen und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung müssen jährlich eine Schwerbehindertenanzeige nach § 163 Abs.2 SGB IX erstellen und an das Landessozialamt in Lüneburg übersenden. Weitere Hinweise finden Sie hier mehr
Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in der Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, werden im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert. Die dadurch entstehenden Fahrgeldausfälle werden auf Antrag nach einem Prozentsatz erstattet. mehr
Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für modellhafte Projekte, die die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf der Ebene der Kommunen fördern und somit Teil eines nachhaltigen Veränderungsprozesses zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums auf lokaler Ebene sind. mehr