Jobcoaching AP
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
- Wiedereinstieg nach langer Arbeitsunfähigkeit
- Nachlassen von Arbeitsfähigkeiten
- Veränderung in der Belastbarkeit
- Störung der Arbeitsabläufe oder der Zusammenarbeit
- Veränderung betrieblicher Bedingungen
- neue Arbeitsaufgaben
- Drohender Verlust des Arbeitsplatzes.
Wir beraten Sie gern!
Bei Fragen können Sie sich an die Jobcoaching-Steuerung (JoSt) des Integrationsamtes wenden:
Darüber hinaus steht Ihnen die Koordinierungsstelle (KooSt) zur Verfügung:
E-Mail: JCaris@Caritas-os.de
Niedersächsischer Jobcoach-Pool
Das Integrationsamt hält einen Pool von qualifizierten Jobcoaches vor. Unter Berücksichtigung der persönlichen und berufsspezifischen Bedarfe (z. B. Gebärdensprachkompetenz, bestimmte Branchenkenntnisse), wird von einer Koordinierungsstelle daraus ein geeigneter Jobcoach bzw. eine geeignetete Jobcoachin für die Zusammenarbeit empfohlen. Der Einsatz von Gebärdendsprachdolmetscherinnen oder -dolmetschern ist möglich.
Wie werden Personen in den Jobcoach-Pool aufgenommen?
- Das Aufnahme- bzw. Einstufungsformular muss bei der Koordinierungsstelle inklusive Fragebogen "Jobcoaching" eingereicht werden. Alle erforderlichen Nachweise entsprechend der Angaben im Formular müssen beigefügt werden.
- Die Koordinierungsstelle (KooSt) prüft den Antrag und gibt einen Empfehlung an das Integrationsamt, welches eine Entscheidung über die Aufnahme- oder Absageschreiben an den Antragsteller bzw. die Antragsellerin.
- Nach erfolgter Aufnahme findet ein Kennenlerngespräch mit der Koordinierungstelle statt.
Weiterführende Links
https://www.bag-ub.de/seite/493794/jobcoaching-am-arbeitsplatz.html
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Jobcoaching/
Forschungsprojekt der HAWKhttps://www.hawk.de/de/forschung/forschungsprojekte/jobcoaching-ap-fuer-niedersachsen-machbarkeitsstudie
Informationen für Jobcoacheshttps://jonima.hawk.de/de/infos-fuer-jobcoaches
Jobcoaching AP
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)