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Jobcoaching AP

Leistungen an schwerbehinderte Menschen


Jobcoaching AP   Bildrechte: Adobe Stock
Jobcoaching AP
JobcoachingAP

Das Integrationsamt bietet zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter und gleichgestellter Mensch (sbM) das Jobcoaching am Arbeitsplatz (JobcoachingAP) an.

Jobcoaching AP ist ein definiertes, zeitlich befristetes Unterstützungsangebot, welches in dem Betrieb bzw. der Dienststelle des sbM stattfindet. Es wird von einer betriebsexternen Fachkraft durchgeführt, die sich in den Arbeitsalltag des sbM einbindet. In einem mehrmonatigen Prozess (ca. sechs Monate) werden lösungs- und ergebnisorientiert Lern- und Entwicklungsprozesse initiiert und gestaltet. Dabei werden alle Beteiligten (sbM, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte etc.) mit eingebunden.

Mögliche Anlässe

  • Wiedereinstieg nach langer Arbeitsunfähigkeit
  • Nachlassen von Arbeitsfähigkeiten
  • Veränderung in der Belastbarkeit
  • Störung der Arbeitsabläufe oder der Zusammenarbeit
  • Veränderung betrieblicher Bedingungen
  • neue Arbeitsaufgaben
  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes.

In Niedersachsen werden im Rahmen eines Modellprojektes Standards für das JobcoachingAP entwickelt und erprobt. Dieses Modellprojekt wird durch die Hochschule für Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim wissenschaftlich begleitet und evaluiert.


Antragstellung

JobcoachingAP wird im Auftrag des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie -Integrationsamt- durchgeführt. Der gesamte Prozess wird durch den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst (IFD) begleitet.
Die Durchführung und Kostenübernahme einer JobcoachingAP-Maßnahme kann vom sbM beim Integrationsamt beantragt werden. Das Einverständnis des Arbeitgebenden wird für die Maßnahme vorausgesetzt. Der IFD bietet Unterstützung bei der Antragstellung.

Kontaktaufnahme IFD

Den örtlich zuständigen IFD finden Sie mithilfe der Postleizahlen-Suche unter folgendem Link


Bitte wählen Sie zuerst den Bereich "Integrationsfachdienst" aus und geben Sie dann die Postleitzahl Ihres Arbeitsortes sein.


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Wir beraten Sie gern!


Bei Fragen können Sie sich an die Jobcoaching-Steuerung (JoSt) des Integrationsamtes wenden:


E-Mail: Jobcoaching.ap@ls.niedersachsen.de

Darüber hinaus steht Ihnen die Koordinierungsstelle (KooSt) zur Verfügung:


E-Mail: Julia.Moeller@betreuungsverein-cloppenburg.de

E-Mail: JCaris@Caritas-os.de


Niedersächsischer Jobcoach-Pool

Das Integrationsamt hält einen Pool von qualifizierten Jobcoaches vor. Unter Berücksichtigung der persönlichen und berufsspezifischen Bedarfe (z. B. Gebärdensprachkompetenz, bestimmte Branchenkenntnisse), wird von einer Koordinierungsstelle daraus ein geeigneter Jobcoach bzw. eine geeignetete Jobcoachin für die Zusammenarbeit empfohlen. Der Einsatz von Gebärdendsprachdolmetscherinnen oder -dolmetschern ist möglich.

Wie werden Personen in den Jobcoach-Pool aufgenommen?

  • Das Aufnahme- bzw. Einstufungsformular muss bei der Koordinierungsstelle inklusive Fragebogen "Jobcoaching" eingereicht werden. Alle erforderlichen Nachweise entsprechend der Angaben im Formular müssen beigefügt werden.
  • Die Koordinierungsstelle (KooSt) prüft den Antrag und gibt einen Empfehlung an das Integrationsamt, welches eine Entscheidung über die Aufnahme- oder Absageschreiben an den Antragsteller bzw. die Antragsellerin.
  • Nach erfolgter Aufnahme findet ein Kennenlerngespräch mit der Koordinierungstelle statt.


Weiterführende Links

Definitionen

https://www.bag-ub.de/seite/493794/jobcoaching-am-arbeitsplatz.html

https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Jobcoaching/

Forschungsprojekt der HAWK

https://www.hawk.de/de/forschung/forschungsprojekte/jobcoaching-ap-fuer-niedersachsen-machbarkeitsstudie

Informationen für Jobcoaches

https://jonima.hawk.de/de/infos-fuer-jobcoaches


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