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Leistungen an blinde Menschen, die zusätzlich gehörlos sind

Mit den Leistungen für blinde Menschen, die zusätzlich gehörlos sind, sollen Menschen, die durch die zweifache Sinnesbehinderung "blind" und "gehörlos" im besonderen Maße bei der gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligt sind, unterstützt werden, um ihnen so lange wie möglich eine selbstständige, eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Voraussetzung ist, dass die Personen in Niedersachsen leben und ihnen die Merkzeichen "Bl" (blind) und "Gl" (gehörlos) in einem Feststellungsverfahren nach § 152 Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zuerkannt wurden.

Leistungen an blinde Menschen, die zusätzlich gehörlos sind, können nicht gewährt werden, wenn die Personen in einer stationären Einrichtung (z.B. Alten - oder Pflegeheim) oder einer besonderen Wohnform nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) leben.

Näheres ist der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen an blinde Menschen, die zusätzlich gehörlos sind (Merkzeichen Bl und Gl), und an ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien (Richtlinie Bl+Gl- und Assistenzleistungsfonds - RL Bl+Gl und Alf) zu entnehmen.

Antragstellung

Wo und wie können die Leistungen beantragt werden?

1. Online

Der Online-Antrag wird derzeit überarbeitet. Eine Veröffentlichung des Links erfolgt in Kürze an dieser Stelle.


2. In Schriftform

Grundsätzlich ist eine Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Der Antragsvordruck wird derzeit überarbeitet und wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Anträge sind an folgende Adresse zu richten:


Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL1
Domhof 1
31134 Hildesheim

Telefon: 05121 / 304 – 0
Fax: 05121 / 304 – 683

E-Mail: siehe unten, Kontaktformular

Wer hilft bei der Antragstellung?

Frau Wiemann 05121 / 304 - 245
Frau Gottwald 05121 / 304 - 654


Hinweis zum Niedersächsischen Landesblindenfonds:

Die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesblindenfonds für blinde Menschen in besonderen Lebenssituationen (Landesblindenfonds) und aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Leistungen aus dieser Richtlinie können nicht mehr beantragt werden.


Wenn Sie sich per E-Mail an uns wenden möchten, dann benutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular:

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Antrag

Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet und wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Informationen zum Landesblindengeld

Der Leitfaden zum Landesblindengeld wird derzeit überarbeitet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2005
zuletzt aktualisiert am:
01.01.2026

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