Niedersachsen klar Logo

9. Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche

» zurück zur Übersicht

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen können Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben. Grundsätzlich kommen für sie die gleichen Leistungen in Betracht wie für Erwachsene. Besonderheiten ergeben sich jedoch in den Bereichen „Entwicklung und Bildung“ sowie „Wohnen“.

Diese Bereiche werden im Folgenden überblicksartig dargestellt. Für Kinder und Jugendliche mit Sinnesbeeinträchtigungen (Hören, Sehen und Sprache) finden Sie ausführliche Informationen bei der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Beachten Sie bitte die aufgeführten Hinweise zu den Zuständigkeiten.


9.1 Entwicklung und Bildung

Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten. Dies gilt auch für den Besuch von Krippe, Kindergarten und Schule. Neben inklusiven Angeboten, bei denen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen betreut und unterrichtet werden, gibt es Angebote, die auf bestimmte Behinderungen ausgerichtet sind. Auskunft zu den bestehenden Angeboten in Ihrer Region erfragen Sie bitte bei den Sozialämtern Ihrer Kommune.

Unterstützung im Bereich der Berufsausbildung bietet die Bundesagentur für Arbeit.


9.2 Wohnen

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen nach Möglichkeit bei Ihren Familien wohnen. Es kommt jedoch vor, dass die Familie keine geeignete Betreuung und Förderung für das Kind leisten kann oder am elterlichen Wohnort geeignete Fördermöglichkeiten fehlen. Dann können die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel in Internaten, besonderen Wohnformen, Wohngruppen oder Pflegefamilien wohnen.


9.3 Zuständigkeit

Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen sind die Jugendämter der Kommunen zuständig.

Für Kinder und Jugendliche mit geistigen und/ oder körperlichen Behinderungen sind die Sozialämter der Kommunen zuständig, das heißt die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Städte Hannover, Göttingen, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln