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4.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

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Leistungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation fallen meist in den Zuständigkeitsbereich anderer Rehabilitationsträger und werden nur selten als Leistung der Eingliederungshilfe erbracht.Leistungen zur medizinischen Rehabilitation betreffen den gesundheitlichen Zustand der leistungsberechtigten Person.

Der gesundheitliche Zustand soll nach Möglichkeit verbessert bzw. erhalten werden. § 42 Absatz 2 SGB IX nennt Beispiele für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Das Wort „insbesondere“ bedeutet, dass die aufgelisteten Leistungen nicht abschließend sind.
Genannt werden unter anderem die Belastungserprobung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und Hilfsmittel wie zum Beispiel Prothesen.

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