Landes-Blinden-Fonds (Leichte Sprache)
Niedersächsischer Landesblindenfonds (Leichte Sprache)
Fonds ist ein französisches Wort.
Das spricht man so: Fong
Ein Fonds ist eine Geld-Reserve für bestimmte Zwecke.
Das bedeutet:
Ein bestimmter Betrag an Geld ist für etwas reserviert.
Der Landes-Blinden-Fonds gibt blinden Menschen Geld.
In ganz besonderen Lebens-Situationen.
Damit die blinden Menschen so lange wie möglich
selbst-ständig leben können.
Niedersachsen zahlt das Geld freiwillig.
Wenn der Landesblindenfonds leer ist, wird kein Geld mehr bezahlt.
Hilfe für blinde Menschen in besonderen Lebens-Situationen
Sie bekommen das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds nur:
- Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen die Buchstaben Bl.
Das schwere Wort für die Buchstaben ist: Merk-Zeichen.
- Und wenn Sie in Niedersachsen wohnen.
- Oder wenn Sie nicht in einer stationären Einrichtung wohnen.
Eine stationäre Einrichtung ist zum Beispiel:
Ein Alten-Heim.
Oder ein Pflege-Heim.
Oder eine Werkstatt für behinderte Menschen.
Sie bekommen das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds auch nur:
Wenn Sie nicht im Krieg blind geworden sind.
Oder wenn Sie nicht beim Wehr-Dienst blind geworden sind.
Oder wenn Sie nicht durch einen Arbeit-Unfall blind geworden sind.
Das schwere Wort dafür ist: Zivil-Blind.
Sie können einmal 1000 Euro bekommen.
Wenn Sie einen Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie stellen.
Vor dem Antrag müssen Sie das Merk-Zeichen Bl
weniger als 4 Jahre haben.
Für den Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
brauchen Sie:
- Eine Kopie vom Fest-Stellungs-Bescheid
über das Merk-Zeichen Bl.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
Sie können einmal 1000 Euro bekommen.
Wenn Sie einen Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie stellen.
Sie bekommen das Geld:
Weil Sie weniger als 1 Jahr und 6 Monaten alleine wohnen.
Und Sie haben keine Hilfe mehr.
Weil Ihr sehender Lebens-Partner weg ist.
Zum Beispiel:
Weil Ihr sehender Lebens-Partner ausgezogen ist.
Oder weil Ihr sehender Lebens-Partner gestorben ist.
Oder Sie haben keine Hilfe mehr von einem sehenden Verwandten.
Der sehende Verwandte hat bei Ihnen gewohnt.
Jetzt ist der sehende Verwandte weg.
Zum Beispiel:
Weil Ihr sehender Verwandter ausgezogen ist.
Oder weil Ihr sehender Verwandter gestorben ist.
Für den Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
brauchen Sie:
- Eine Kopie vom Schwer-Behinderten-Ausweis
mit Merk-Zeichen Bl.
- Oder eine Kopie vom Fest-Stellungs-Bescheid
über das Merk-Zeichen Bl.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
- Eine Melde-Bescheinigung.
In der Melde-Bescheinigung steht:
Sie wohnen jetzt allein.
- Oder eine Sterbe-Urkunde von Ihrem sehenden Lebens-Partner.
Oder eine Sterbe-Urkunde von Ihrem sehenden Verwandten.
Sie können auch einmal 1000 Euro bekommen.
Wenn Sie einen Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie stellen.
Sie bekommen das Geld:
- Wenn Sie zum ersten Mal eine Ausbildung machen.
- Oder wenn Sie zum ersten Mal studieren.
- Oder wenn Sie zum ersten Mal
in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
- Oder wenn Sie zum ersten Mal in einer Firma arbeiten.
- Oder wenn Sie in einen anderen Ort ziehen müssen.
Weil Sie zum Arbeiten zu einer anderen Firma gehen.
Oder weil Sie eine Umschulung machen.
Das bedeutet:
Sie lernen einen neuen Beruf.
Für den Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
brauchen Sie:
- Eine Kopie vom Schwer-Behinderten-Ausweis
mit Merk-Zeichen Bl.
- Oder eine Kopie vom Fest-Stellungs-Bescheid
über das Merk-Zeichen Bl.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
- Einen Ausbildungs-Vertrag.
Wenn Sie eine Ausbildung machen.
- Oder eine Immatrikulations-Bescheinigung.
Wenn Sie studieren.
- Oder einen Arbeits-Vertrag.
Wenn Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
Oder wenn Sie in einer Firma arbeiten.
- Oder eine Melde-Bescheinigung mit Ihrer neuen Adresse.
Wenn Sie für Ihre Arbeit in einen anderen Ort ziehen müssen.
Und einen Arbeits-Vertrag.
Oder einen Ausbildungs-Vertrag.
Sie können einmal im Jahr 1000 Euro bekommen.
Wenn Sie einen Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie stellen.
Sie bekommen das Geld:
Wenn Sie Kinder haben.
Und wenn 1 Kind jünger als 16 Jahre ist.
Und wenn das Kind bei Ihnen wohnt.
Und wenn Sie sich um das Kind kümmern.
Das Geld können Sie jedes Jahr neu beantragen.
Für den Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
brauchen Sie:
- Eine Kopie vom Schwer-Behinderten-Ausweis
mit Merk-Zeichen Bl.
- Oder eine Kopie vom Fest-Stellungs-Bescheid
über das Merk-Zeichen Bl.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
- Und eine Geburts-Urkunde vom Kind.
Sie können einmal im Jahr 1800 Euro bekommen.
Wenn Sie einen Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie stellen.
Sie bekommen das Geld:
Wenn Sie blind und taub sind.
Das Geld können Sie jedes Jahr neu beantragen.
Für den Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
brauchen Sie:
- Eine Kopie vom Schwer-Behinderten-Ausweis
mit Merk-Zeichen Bl.
Und mit Merk-Zeichen Gl.
- Oder eine Kopie vom Fest-Stellungs-Bescheid
über das Merk-Zeichen Bl.
Und eine Kopie vom Fest-Stellungs-Bescheid
über das Merk-Zeichen Gl.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
Sie können auch Geld für Selbst-Hilfe-Maßnahmen bekommen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Sie lernen, wie Sie alleine wohnen können.
Oder wie Sie mit einem Blinden-Stock umgehen müssen.
Oder Sie lernen die Braille Schrift.
Das spricht man so: brei Schrift.
Das ist die Schrift für blinde Menschen.
Und für seh-behinderte Menschen.
Die Buchstaben werden mit Punkten gemacht.
Die Punkte kann man mit den Fingern fühlen.
Das Geld für die Selbst-Hilfe-Maßnahme bekommen Sie aber nur:
Wenn kein anderer die Selbst-Hilfe-Maßnahme bezahlt.
Zum Beispiel:
Die Kranken-Kasse zahlt nicht.
Oder die Renten-Versicherung zahlt nicht.
Für den Antrag für das Geld aus dem Landes-Blinden-Fonds
brauchen Sie:
- Eine Kopie vom Schwer-Behinderten-Ausweis
mit Merk-Zeichen Bl.
- Oder eine Kopie vom Fest-Stellungs-Bescheid
über das Merk-Zeichen Bl.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
- Und das Schulungs-Konzept.
Das Schulungs-Konzept ist der Kurs-Plan.
Auf dem Kurs-Plan steht:
Das haben Sie in dem Kurs gelernt.
- Und Sie müssen die Rechnung von dem Kurs abgeben.
Auf der Rechnung muss stehen:
So viele Stunden hat der Kurs gedauert.
Und so viel hat der Kurs gekostet.
- Und eine Teilnahme-Bescheinigung.
- Und einen Ablehnungs-Bescheid.
Der Ablehnungs-Bescheid sagt:
Kein anderer zahlt die Selbst-Hilfe-Maßnahme.
Das sind die Selbst-Hilfe-Maßnahmen:
Maßnahmen zur Bewältigung des Alltags
Sie lernen:
- Wie Sie wieder vieles alleine machen können.
- Sachen für Ihr tägliches Leben.
Zum Beispiel:
Wäsche waschen.
Kochen.
Putzen.
Wie Sie sich sicher im Alltag bewegen.
Zum Beispiel:
- Sie lernen den Laser-Stock zu benutzen.
So spricht man das: Leser Stock
Der Laser-Stock ist ein Blinden-Stock.
Der Laser-Stock wackelt extra.
Wenn etwas in Kopf-Höhe im Weg ist.
- Sie lernen den Ultra-Body-Guard zu benutzen.
So spricht man das: Ultra Boddi Gaad.
Der Utra-Body-Guard ist ein besonderer Blinden-Stock.
Der Griff vom Blinden-Stock wackelt extra.
Wenn etwas in Kopf-Höhe im Weg ist.
- Sie lernen blind mit dem Computer zu arbeiten.
So spricht man das: komm pjuhter.
Dafür machen Sie einen Computer-Kurs.
Der Landes-Blinden-Fonds bezahlt die Kurse.
Der Landes-Blinden-Fonds bezahlt aber
höchstens 50 Euro für 1 Stunde.
Der Landes-Blinden-Fonds zahlt nicht mehr als 2000 Euro insgesamt.
Maßnahmen zum Erlernen der Braille-Schrift
Sie lernen Braille-Schrift mit der Schreib-Maschine zu schreiben.
Oder Sie lernen Braille-Schrift mit dem Computer zu schreiben.
Dafür machen Sie einen Kurs.
- Sie lernen die Kurz-Schrift.
Das bedeutet:
Sie lernen eine kurze Form von Blinden-Schrift.
- Und Sie lernen die Steno-Schrift.
Mit der Steno-Schrift können Sie
so schnell schreiben, wie man spricht.
Der Landes-Blinden-Fonds bezahlt die Kurse.
Der Landes-Blinden-Fonds bezahlt aber
höchstens 12,50 Euro für 1 Stunde.
Der Landes-Blinden-Fonds zahlt nicht mehr als 1500 Euro insgesamt.
Andere Selbst-Hilfe-Maßnahmen
Eine andere Selbst-Hilfe-Maßnahme ist zum Beispiel:
Sie lernen bestimmte Dinge zu benutzen.
Diese Dinge helfen Blinden.
Dafür machen Sie einen Kurs.
Der Landes-Blinden-Fonds bezahlt den Kurs.
Der Preis vom Kurs ist wichtig.
Der Landes-Blinden-Fonds zahlt einen Höchst-Betrag:
- Der Landes-Blinden-Fonds zahlt höchstens 120 Euro.
Wenn Sie einen Halb-Tages-Kurs machen.
Der Halb-Tages-Kurs dauert 4 Stunden und mehr.
- Der Landes-Blinden-Fonds zahlt höchstens 210 Euro.
Wenn Sie einen Tages-Kurs machen.
Der Tages-Kurs dauert 7 Stunden und mehr.
- Der Landes-Blinden-Fonds zahlt höchstens 420 Euro.
Wenn Sie einen Zwei-Tages-Kurs machen.
Der Kurs dauert 2 Tage.
In den 2 Tagen haben Sie 14 Stunden und mehr Unterricht.
- Der Landes-Blinden-Fonds zahlt höchstens 630 Euro.
Wenn Sie einen Drei-Tages-Kurs machen.
Der Kurs dauert 3 Tage.
In den 3 Tagen haben Sie 21 Stunden und mehr Unterricht.
Sie können die Kurse und Maßnahmen auch gleichzeitig machen.
Der Landes-Blinden-Fonds bezahlt 2 Maßnahmen im Jahr.
Die Maßnahmen dürfen zusammen nicht mehr als 2000 Euro kosten.
Der Landes-Blinden-Fonds bezahlt höchstens 5000 Euro
für Computer-Kurse.
Für die Computer-Kurse haben Sie 5 Jahre Zeit.
Es ist egal:
Wie viele Computer-Kurse Sie machen.
Der Landes-Blinden-Fonds bezahlt nur 2 Kurse im Jahr.
Die 5 Jahre fangen mit Ihrem 1. Computer-Kurs an.
Wenn die 5000 Euro verbraucht sind:
Warten Sie bis die 5 Jahre vorbei sind.
Zum Beispiel:
Ihren 1. Computer-Kurs machen Sie am 08.01.2007.
Sie machen am 15.05.2008 noch einen Computer-Kurs.
Sie machen am 17.07.2009 noch einen Computer-Kurs.
Die Computer-Kurse waren sehr teuer.
Sie haben 5000 Euro verbraucht.
Weitere Computer-Kurse bezahlen Sie selbst.
Ab dem 01.01.2012 können Sie wieder
Anträge für Computer-Kurse stellen.
Der Landes-Blinden-Fonds zählt zu den 5000 Euro
das Geld für alle Computer-Kurse von Ihnen ab 01.01.2007.
Sie sind ein Betreuer und stellen den Antrag?
Sie müssen eine Kopie von Ihrer Bestallungs-Urkunde schicken.
Die Bestallungs-Urkunde gibt es beim Gericht.
Die Bestallungs-Urkunde sagt:
Sie sind ein gesetzlicher Betreuer.
Sie können auch eine Vollmacht schicken.
Die Vollmacht ist ein Brief.
In dem Brief steht:
Sie sind der Betreuer für eine Person.
Die Person muss den Brief unterschreiben.
Richtlinie vom Landes-Blinden-Fonds:
Sie wollen die Richtlinie vom Landes-Blinden-Fonds lesen?
Klicken Sie hier: Richtlinie Landesblindenfonds
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Wo können Sie einen Antrag stellen?
Sie stellen den Antrag
beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Den Antrag schicken Sie an:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Oder Sie rufen an.
Die Telefon-Nummer ist:
0 51 21 – 30 40
Oder Sie schicken ein Fax.
Die Fax-Nummer ist:
0 51 21 – 30 46 83
Wer hilft Ihnen beim Stellen vom Antrag?
Frau Wiemann und Frau Bartels helfen Ihnen beim Stellen vom Antrag.
Sie können Frau Wiemann anrufen.
Die Telefon-Nummer von Frau Wiemann ist:
0 51 21 – 30 42 45
Sie können auch Frau Bartels anrufen.
Die Telefon-Nummer von Frau Bartels ist:
0 51 21 – 30 42 73
Sie können auch Frau Aselmeyer anrufen.
Die Telefonnummer von Frau Aselmeyer ist:
0 51 21 - 30 42 06
Sie können sich den Antrag runterladen.
Klicken Sie hier: Antrag Landesblindenfonds (PDF, 307 KB)
Dann können Sie den Antrag runterladen.
Füllen Sie den Antrag am Computer aus.
Drucken Sie den Antrag dann aus.
Und schicken Sie den Antrag an:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Sie können auch eine E-Mail an
das Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie schreiben.
Dafür benutzen Sie bitte das Kontakt-Formular unten.
Die Informationen sind nicht vollständig.
Es gibt noch mehr Informationen zum Landes-Blinden-Fonds.
Fragen Sie beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Zurück zur Liste der Nachteils-Ausgleiche in Leichter Sprache.
Haftungs-Ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.
Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser
Antragsformular
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.05.2013
zuletzt aktualisiert am:
04.01.2024