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Gehör-losigkeit (Leichte Sprache)

Sie sind auf beiden Ohren taub.

Das schwere dafür Wort ist: gehörlos.

Sie sind auch gehörlos:
Wenn Sie mit beiden Ohren sehr schlecht hören.
Und wenn Sie sehr schlecht sprechen
oder ganz wenige Wörter kennen.

Sie dürfen beim Amt immer Gebärden-Sprache benutzen.

Dafür können Sie einen Dolmetscher haben.

Das Amt muss den Dolmetscher bezahlen.

Der Dolmetscher kann Gebärden-Sprache.

Der Dolmetscher kann auch sprechen und hören.

Der Dolmetscher übersetzt für Sie.

Der Dolmetscher ist ein Gebärden-Sprach-Dolmetscher.



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Haftungs-Ausschluss

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine
Nachteils-Ausgleiche einfordern.

Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser
Bildrechte: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe
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