Gehör-losigkeit (Leichte Sprache)
Sie sind auf beiden Ohren taub.
Das schwere dafür Wort ist: gehörlos.
Sie sind auch gehörlos:
Wenn Sie mit beiden Ohren sehr schlecht hören.
Und wenn Sie sehr schlecht sprechen
oder ganz wenige Wörter kennen.
Sie dürfen beim Amt immer Gebärden-Sprache benutzen.
Dafür können Sie einen Dolmetscher haben.
Das Amt muss den Dolmetscher bezahlen.
Der Dolmetscher kann Gebärden-Sprache.
Der Dolmetscher kann auch sprechen und hören.
Der Dolmetscher übersetzt für Sie.
Der Dolmetscher ist ein Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
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Haftungs-Ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.
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