Kosten-los Bus und Bahn fahren (Leichte Sprache)
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (Leichte Sprache)
Der öffentliche Personen-Nah-Verkehr ist zum Beispiel:
-
Bus und Zug.
-
Straßen-Bahn.
-
U-Bahn.
umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren wenn:
- Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht
der Grad der Behinderung 50.
Oder eine höhere Zahl.
- Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht auch
ein Buchstabe.
Das schwere Wort für den Buchstaben ist: Merk-Zeichen.
Mit einigen Merk-Zeichen können Sie umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren:
- Sie haben das Merk-Zeichen G.
Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
- Oder Sie haben das Merk-Zeichen Gl.
Sie können auch mehrere Merk-Zeichen haben.
Die Wert-Marke sagt:
Sie dürfen umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Für die Wert-Marke müssen Sie 91,- Euro zahlen.
Ab 1. Januar 2025 müssen Sie 104,- Euro bezahlen.
Dann können Sie 1 Jahr umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Oder Sie zahlen 46,- Euro.
Ab 1. Januar 2025 müssen Sie 53,- Euro bezahlen.
Dann können Sie 6 Monate umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Sie bekommen die Wert-Marke umsonst:
- Sie haben das Merk-Zeichen Bl. Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
- Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Bürgergeld.
- Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Sozial-Hilfe.
- Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.
- Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen einige Leistungen nach dem Bundes-Versorgungs-Gesetz.
Die Leistungen stehen in den §§ 27a und 27d.
Das Zeichen § steht für Paragraph. So spricht man das: pa ra graf.
Das ist ein Abschnitt in einem Gesetz. Das Zeichen für mehrere Paragraphen ist: §§
- Fragen Sie beim Versorgungs-Amt: Welche Leistungen sind das.
Manchmal dürfen auch Schwer-Kriegs-Beschädigte umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Oder Versorgungs-Berechtigte.
Oder Entschädigungs-Berechtigte.
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis das Merk-Zeichen B steht:
Sie dürfen eine Person mitnehmen.
Das heißt: Jemand darf Sie begleiten.
Weil Sie Hilfe brauchen.
Diese Person heißt: Begleit-Person.
Die Begleit-Person fährt umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr.
Die Begleit-Person fährt auch umsonst im Fern-Verkehr.
Informationen bekommen Sie bei den Außen-Stellen
vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
mit den Zügen umsonst fahren.
Aber Sie dürfen nur mit Zügen im Nah-Verkehr umsonst fahren.
Das bedeutet zum Beispiel:
Sie dürfen mit der Regional-Bahn fahren.
Die Abkürzung ist: RB.
Und Sie dürfen mit dem Regional-Express fahren.
Die Abkürzung ist: RE.
Und Sie dürfen mit dem Interregio-Express fahren.
Die Abkürzung ist: IRE.
Und Sie dürfen mit dem Metronom fahren.
Die Abkürzung ist: ME.
Und Sie dürfen mit der Nord-West-Bahn fahren.
Die Abkürzung ist: NWB.
Aber Sie dürfen nur in der 2. Klasse fahren.
Der Schwer-Behinderten-Ausweis ist in Zügen im Nah-Verkehr
Ihr Fahr-Ausweis.
Sie dürfen aber nicht mit den Zügen im Fern-Verkehr umsonst fahren.
Züge im Fern-Verkehr sind zum Beispiel: der Inter-City-Express.
Die Abkürzung ist ICE.
Züge im Fern-Verkehr sind auch der Inter-City.
Die Abkürzung ist IC.
Züge im Fern-Verkehr sind auch der Euro-City.
Die Abkürzung ist EC.
Im Fern-Verkehr müssen Sie normal bezahlen.
Sie haben das Merk-Zeichen B:
Ihre Begleit-Person darf umsonst fahren.
Mehr Informationen bekommen Sie bei der Deutschen Bahn.
Die Telefon-Nummer ist:
0 18 05 – 51 25 12
Sie bekommen auch Informationen
auf der Internet-Seite von der Deutschen Bahn.
Klicken Sie hier:
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