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Übersicht über Nachteils-Ausgleiche für Menschen mit Behinderungen (Leichte Sprache)


Menschen mit Behinderungen haben viele Nachteile im Leben.

Das bedeutet:

Für Menschen mit Behinderungen sind viele Dinge besonders schwer.

Menschen mit Behinderungen können Hilfen für die Nachteile bekommen.

Die Hilfen heißen: Nachteils-Ausgleiche.

Für die Nachteils-Ausgleiche brauchen Sie einen Grad der Behinderung.

Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.

Der Grad der Behinderung sagt:

So schwer ist die Behinderung von einer Person.

Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.

Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.

Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.

Die Abkürzung für Grad der Behinderung ist: GdB.

Das Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie

sagt Ihnen den Grad der Behinderung.


Sie müssen den Schwer-Behinderten-Ausweis

beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie beantragen.

Oder bei einer Außen-Stelle vom Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.

Die Außen-Stelle gehört auch zum Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.

Die Außen-Stelle ist aber in einem anderen Ort.

Beantragen heißt: Sie sagen: Ich brauche etwas.

Vielleicht können Sie dann einen Nachteils-Ausgleich bekommen.

Vielleicht können Sie auch viele Nachteils-Ausgleiche bekommen.

Das schwere Wort dafür ist: Anspruch.

Das Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie weiß nicht:

  • Welchen Nachteils-Ausgleich können Sie bekommen.

  • Oder ob Sie einen Nachteils-Ausgleich bekommen können.

Das hängt von Ihrem Grad der Behinderung ab.

Sie müssen selbst nachfragen:

Welche Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie.

Das müssen Sie bei verschiedenen Ämtern machen.

Hier ist eine Liste von den Nachteils-Ausgleichen.

Die Liste ist vielleicht nicht vollständig.

Die Liste zeigt Ihnen nur einige Nachteils-Ausgleiche.

Die Nachteils-Ausgleiche können Sie vielleicht kriegen.

Wenn Sie das mit Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis nachweisen können.


Bildrechte: (c) Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderungen Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Hilfe bei der Arbeit (Leichte Sprache)

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Bildrechte: (c) Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderungen Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Kosten-Los Bus und Bahn fahren (Leichte Sprache)

Hier können Sie lesen: Vielleicht können Sie kosten-los mit dem Bus fahren. Oder mit dem Zug. mehr
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Regeln zum Parken

Hier können Sie lesen: Wo können Sie parken. mehr
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Gehör-losigkeit (Leichte Sprache)

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Weniger Rundfunk-Beitrag zahlen (Leichte Sprache)

Hier können Sie lesen: Vielleicht zahlen Sie weniger Geld für das Fernsehen. Und Radio. Und Internet. Vielleicht brauchen Sie kein Geld bezahlen. Vielleicht zahlen Sie weniger für das Telefon. mehr
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Hilfe bei Kranken-Kasse und Rente (Leichte Sprache)

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Landes-Blinden-Geld (Leichte Sprache)

Sie sind blind. Hier steht: Sie bekommen Geld. Es gibt einen Antrag für Landes-Blinden-Geld. mehr
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Sie sind blind. Hier steht: Sie bekommen Geld. Wenn Sie den Antrag für den Landes-Blinden-Fonds stellen. Und wenn Sie Kurse machen. mehr
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Hier können Sie lesen: Vielleicht können Sie umsonst eine Begleit-Person mitnehmen. mehr

Haftungs-Ausschluss

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine
Nachteils-Ausgleiche einfordern.



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