Übersicht über Nachteils-Ausgleiche für Menschen mit Behinderungen (Leichte Sprache)
Menschen mit Behinderungen haben viele Nachteile im Leben.
Das bedeutet:
Für Menschen mit Behinderungen sind viele Dinge besonders schwer.
Menschen mit Behinderungen können Hilfen für die Nachteile bekommen.
Die Hilfen heißen: Nachteils-Ausgleiche.
Für die Nachteils-Ausgleiche brauchen Sie einen Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
Der Grad der Behinderung sagt:
So schwer ist die Behinderung von einer Person.
Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
Die Abkürzung für Grad der Behinderung ist: GdB.
Das Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie
sagt Ihnen den Grad der Behinderung.
beim Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie beantragen.
Oder bei einer Außen-Stelle vom Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Die Außen-Stelle gehört auch zum Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Die Außen-Stelle ist aber in einem anderen Ort.
Beantragen heißt: Sie sagen: Ich brauche etwas.
Vielleicht können Sie dann einen Nachteils-Ausgleich bekommen.
Vielleicht können Sie auch viele Nachteils-Ausgleiche bekommen.
Das schwere Wort dafür ist: Anspruch.
Das Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie weiß nicht:
- Welchen Nachteils-Ausgleich können Sie bekommen.
- Oder ob Sie einen Nachteils-Ausgleich bekommen können.
Das hängt von Ihrem Grad der Behinderung ab.
Sie müssen selbst nachfragen:
Welche Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie.
Das müssen Sie bei verschiedenen Ämtern machen.
Hier ist eine Liste von den Nachteils-Ausgleichen.
Die Liste ist vielleicht nicht vollständig.
Die Liste zeigt Ihnen nur einige Nachteils-Ausgleiche.
Die Nachteils-Ausgleiche können Sie vielleicht kriegen.
Wenn Sie das mit Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis nachweisen können.
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Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.
Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser
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