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Behinderung und Ausweis

Rollstuhlfahrersymbol in einem hellblauene Kreis Bildrechte: © Gino Santa Maria - Fotolia.com

Begriffsdefiniton: Schwerbehinderte Menschen & Gleichgestellte

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest. mehr
Vorderseite und Rückseite eines Schwerbehindertenausweises in grün und orange

Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - benötigen Sie einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie stellt den Ausweis aus, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt. mehr
Bildrechte: (c) Dmitry Ersler - adobe.stock.com

Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest. mehr
Bildrechte: ©3dkombinat - stock.adobe.com

Online Antragstellung im Bereich des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)

LS-Online - hier können Sie online Anträge auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennunge von Merkzeichen, auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und auf Ausstellunge eines Schwerbehindertenausweises stellen mehr
Bildrechte: Jeff Metzger Fotolia.com

Antragsformulare und Merkblätter

Anträge und Merkblätter zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (SGB IX), Landesblindengeld sowie Ratgeber für behinderte Menschen mehr
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Zuständigkeitsbereiche der Außenstellen

Welche Außenstelle ist für mich beim Antragsverfahren im Schwerbehindertenrecht zuständig? Finden Sie ganz einfach Ihre zuständige Außenstelle über die Niedersachsenkarte. mehr
Paragraphenzeichen mit den einzelnen Merkzeichen Bildrechte: © Anne Katrin Figge - Fotolia.com

Übersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen

Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind u.a. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Landesblindengeld oder Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss. mehr
Stadtbus mit Paragraph Bildrechte: © Mechanik - Fotolia.com und Anne Katrin Figge - Fotolia.com

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Unter bestimmten Voraussetzungen haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf eine unentgeliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Hier finden Sie genaue Informationen zum Thema. mehr
Bildrechte: bvkm. Berufsverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

Çocuğum engelli – bu yardımlar var / Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es

Engelli çocukları olan aileler için haklar ve maddi yardım imkanları üzerine bilgiler. Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern. mehr

"Schwer-in-Ordnung"

Informationen zur kostenlosen Hülle finden Sie mit Klick auf das Bild

Informationen und Hinweise für Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft, im Beruf und in Einrichtungen

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