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Jugend

Jugendarbeit

Jugendarbeit

Das KJHG verpflichtet freie und öffentliche Träger dazu, Angebote der Jugendarbeit vorzuhalten. Wir unterstützen die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. mehr

Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutz

Jugendliche, d.h. 15-17jährige, müssen sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§33 JArbSchG) vor dem Eintritt in das Berufsleben und spätestens ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung (§ 33 JArbSchG) ärztlich untersuchen lassen. mehr

Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, bieten die Angebote der Jugendsozialarbeit sozialpädagogische Hilfen. mehr

Jugendschutz

Informationen zum Jugendschutz

Der Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Feldern der Jugendhilfe gemäß dem SGB VIII zu beachten ist. Der präventive „erzieherische Kinder- und Jugendschutz“ hingegen soll gemäß § 14 SGB VIII Kinder und Jugendliche befähigen, sich selbst vor gefährdenden Situationen zu schützen. mehr

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