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Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe - Inhouse-Seminar: Begleitung von Qualitätsentwicklungsprojekten i.S.d. § 79a SGB VIII in niedersächsischen Jugendämtern

Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe besteht nach den Regelungen des § 79a SGB VII die Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung sicherzustellen. Die Qualität und die damit verbundenen angewendeten Grundsätze und Maßstäbe sollen kontinuierlich weiterentwickelt und regelmäßig überprüft werden.

Die Grundidee dieser Fortbildungsmaßnahme resultiert aus einem Modellprojekt der Jahre 2017 und 2018. Hier wurden in vier ausgewählten Modelljugendämtern Niedersachsens neue Verfahren und Instrumente der Qualitätsentwicklung erprobt und Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet. Nach dem erfolgreichen Abschluss des „Modellprojekts zur partizipativen Entwicklung von fachlichen Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII“ wurde das Fortbildungsprogramm um diese Maßnahme erweitert, um weiteren niedersächsischen Jugendämtern zu ermöglichen, ihre individuelle Qualitätsentwicklung professionell begleiten zu lassen.

Die Maßnahme ist als Inhouse-Fortbildung konzipiert, die konkreten Inhalte der Qualitätsentwicklungsbereiche und die Termine werden individuell zwischen dem Jugendamt und dem begleitenden wissenschaftlichen Institut abgestimmt. Die Maßnahme findet in mehreren ganztägigen Workshops statt. Nach einer ersten Bestandsaufnahme der vorhandenen Strukturen wird individuell anhand von selbstgewählten Themenschwerpunkten gemeinsam in praktisch angeleiteten Arbeitsphasen gearbeitet. Nach der Arbeitsphase findet zur Reflexion des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur Verstetigung der Qualität ein Abschlussworkshop statt.

Die entstehenden Kosten für diese Fortbildungsmaßnahme werden zur Hälfte durch das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Pro Jahr werden bis zu sechs Jugendämter gefördert.

Der örtliche Träger der Jugendhilfe reicht ein Motivationsschreiben zur Teilnahme an dieser Maßnahme unter Angabe von zwei favorisierten Themenbereichen beim Nds. Landesjugendamt ein.

Von den Jugendämtern wird neben der anteiligen Kostenübernahme die Bereitstellung der Logistik (Tagungsräume, Tagungsverpflegung, Moderationsausstattung) erwartet. Je teilnehmendem Jugendamt können maximal zwei Fachdienste im Projekt bearbeitet werden. Unverzichtbar ist die Unterstützung der Teilnahme an der Maßnahme zur Qualitätsentwicklung durch die (Amts-)Leitung. Neben der Leitungskraft ist die Teilnahme der Jugendhilfeplanung und – soweit vorhanden – des Controllings und die Gewinnung einer repräsentativen Teilnehmerschaft für die Workshops von etwa 8 bis 16 Personen bindend. Vorausgegangen sein muss dem Projekt die Information und das Benehmen des örtlichen Jugendhilfeausschusses.


Kind mit Lupe   Bildrechte: SZE FEI - stock.adobe.com
Anregungen und Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung

Die Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe können hier heruntergeladen werden:

  Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe - Anregungen und Empfehlungen für die Niedersächsischen Jugendämter
(4,30 MB)

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