Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
BERATUNGSSTELLEN - INFOS
Gemeinsam mit Ihnen als Beratungsstelle versuchen wir schwangeren Frauen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, zu helfen, um Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Um die Antragstellung zu erleichtern, haben wir diese Seite mit Infomaterial für Sie eingerichtet.
Folgende Informationsmaterialien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:
- Wer ist die/der zuständige Sachbearbeiter(in)
- Online-MuK-Antrag
- Bruttoeinkommensgrenzen
- Kindergeldsätze / Regelsätze nach SGB II
- Bestätigung der Schwangerschaft
Von jeder Hilfeempfängerin sind alle Belege für Käufe, die sie mit Mitteln aus der Hilfeleistung der Bundesstiftung Mutter und Kind erworben hat, für die Dauer von einem Jahr ab Bewilligung aufzubewahren. Bitte fordern Sie die Antragstellerin nicht auf, Quittungen ans Stiftungsbüro zu übersenden. Wir fordern diese nur in Ausnahmefällen bei Bedarf selbständig an.
- Sind die persönlichen Daten vollständig ausgefüllt?
- Ist bei Nicht-EU-Bürgerinnen der Aufenthaltstitel belegt?
(Aufenthaltserlaubnis, Duldung,…)
- Ist die Schwangerschaft aktuell dokumentiert?
Bestätigung der Daten zur Schwangerschaft durch die Beratungsstelle
- Sind Angaben zum Kindesvater gemacht worden?
- Sind die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder vollständig belegt?
(Erwerbseinkünfte der letzten 3 Monate, Transferleistungen mit aktuellen Bescheiden)
Von der Antragstellerin sind die Einkommensnachweise der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes zu belegen.
- Sind Haushaltsmitglieder über 16 Jahre vorhanden? Wenn ja, sind die Einkünfte belegt oder ein Schulbesuch?
- Ist eine bestehende Ausbildungssituation belegt ( Schulbescheinigung / Ausbildungsvergütung oder Studienbescheinigung)
- Sind Angaben zur Notsituation gemacht worden?
- Sind Angaben zur Art der gewünschten Hilfe gemacht worden?
Umzugs- oder Renovierungshilfe wird nur alternativ gewährt.
- Sind Angaben zur Wohnsituation gemacht worden?
- Sind Angaben zum Konto gemacht worden?
Handelt es sich um ein P-Konto? Soll wirklich auf das P-Konto ausgezahlt werden?
- Ist der Antrag vollständig unterschrieben?
- Ist ein Beratungsbericht vorhanden?
