Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

BERATUNGSSTELLEN - INFOS


Gemeinsam mit Ihnen als Beratungsstelle versuchen wir schwangeren Frauen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, zu helfen, um Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Um die Antragstellung zu erleichtern, haben wir diese Seite mit Infomaterial für Sie eingerichtet.

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Folgende Informationsmaterialien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:



Von jeder Hilfeempfängerin sind alle Belege für Käufe, die sie mit Mitteln aus der Hilfeleistung der Bundesstiftung Mutter und Kind erworben hat, für die Dauer von einem Jahr ab Bewilligung aufzubewahren. Bitte fordern Sie die Antragstellerin nicht auf, Quittungen ans Stiftungsbüro zu übersenden. Wir fordern diese nur in Ausnahmefällen bei Bedarf selbständig an.

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