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18/2 Zweite Sitzung der Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo)

In der zweiten Sitzung der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Abkürzung: KiJuKo) fand in der Landeshauptstadt in den Räumen des Niedersächsischen Landesjugendamtes statt.

Die Kommission hat sich ausgiebig mit dem gesetzlichen Aufgaben der KiJuKo und deren Umsetzung auseinandergesetzt. Hierzu hat Dr. Dirk Härdrich, Teamleiter im Niedersächsischen Landesjugendamtes, die gesetzlichen Grundlagen des § 16d SGB VIII vorgestellt und kommentiert. Dieses dient als Verständnisgrundlage und verdeutlicht die Arbeitsstrukturen der Kommission.

Unter Einbezug der zeitlichen Ressourcen der Kommission bestand der Konsens, sich auf Kernbotschaften zu konzentrieren und keine kleinteilige Umsetzung von Maßnahmen durchzuführen. Bei Bedarf werden Arbeitsgemeinschaften zu bestimmten Themen gebildet, die Ergebnisse werden in der nächsten Sitzung der KiJUKO mitgeteilt.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurden die aktuellen Kinderschutzfälle erörtert und folgende Statements der Kommissionsmitglieder wurden festgehalten:

• Schaffung einer Ombudsstruktur (Beratungs- und Beschwerdestruktur)

• Botschaft: „Ihr seid nicht schuld.“

• Kinderschutz fördern

• Untersuchungen und Indikatoren ernst nehmen, miteinander verbinden

• Kinder stärken, Rechte bewusst machen (Recht auf körperliche Unversehrtheit), jedes Kind soll gehört werden.

In weiteren Tagesordnungspunkten wurde sich über grundsätzliche Verfahrensweisen bezüglich themenbezogenen Anfragen gegenüber dem Niedersächsischen Landtag und sowie bei Beteiligung an Verbandsanhörungen zu niedersächsischen Gesetzesentwürfen der Kinder- und Jugendhilfe betreffend, verständigt. Näheres entnehmen sie bitte dem beiliegenden Protokoll und den Beschlussvorlagen zu dieser Sitzung.

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