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19/3 Dritte Sitzung der Kinder- und Jugendkommission

Die dritte Sitzung der Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) in der 19. Legislaturperiode fand am 24. August 2023 in der Zeit von 14:00 bis ca. 17:00 Uhr im digitalem Format statt.

In dieser Online-Sitzung haben die Arbeitsgemeinschaften ihre Ergebnisse zu den beiden derzeitigen Schwerpunktthemen vorgestellt.

Zum Thema Das Recht auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen “: Die Grundlage für die Bearbeitung bildete das Eckpunktepapier des NLJHA „Qualitative Anforderungen – Ganztag – Grundschule – vom NLJHA | 2 – 2022 “. Dieser Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Es werden erstmalig diese Handlungsempfehlungen, die in dieser Beschlussvorlage benannt sind, an das Sozialministerium, Kultusministerium und den Landtag versendet.

Zum Thema Direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene fand eine rege Diskussion statt. Es wurde sich einstimmig zu folgender Umsetzung geäußert:

  1. Erarbeitung einer Niedersächsischen Strategie für Kinder- und Jugendbeteiligung:
    Der Schwerpunktbericht des Sozialministeriums zu diesem Thema wird abgewartet um sich ggf. in die Prozesse einzubinden. Zwei Mitglieder aus der KiJuKo sind hierzu im Beirat vertreten und können so den aktuellen Stand des Projektes spiegeln.

  2. Veranstaltung einer Landesjugendkonferenz:
    Ein Konzept einer Landesjugendkonferenz wird in der bestehenden Arbeitsgemeinschaft erarbeitet.

  3. Einführung eines Kinder- und Jugendchecks:
    Zur Vertiefung der Arbeit werden die Expertinnen und Experten gebeten, diesen Themenschwerpunkt auszufeilen und mit den anderen Bundesländern in den Blick zu nehmen. Insbesondere unter dem Blickwinkel, ob bereits Erfahrungen in der Umsetzung eines Kinder- und Jugendchecks vorliegen. Ebenfalls ist zu prüfen, ob es bereits eine Evaluation der Kinder- und Jugendchecks auf Bundeseben gibt.

Des Weiteren beschließt die Kommission die Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und Jugendkommission über das soziale Medium Instagram umzusetzen . Hierzu wird das vorliegende Konzept professionell ergänzt.

In das bereits in der letzten Legislatur vorliegende Konzept für Öffentlichkeitsarbeit der KiJuKo wird nun in einem weiteren Schritt ein soziales Netzwerk für die KiJuKo aufgebaut.

Die Rechtsgrundlage bildet dafür der § 16d Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII). Dieser gibt der KiJuKo den Auftrag, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Die Arbeit der Kommission ist und bleibt spannend!


Nachtrag vom 03.11.2023:
Das Protokoll der Sitzung wurde veröffentlicht, Sie finden es hier: Protokoll vom 24.08.2023


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