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19/5 Fünfte Sitzung der Kinder- und Jugendkommission

Die fünfte Sitzung der Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) in der 19. Legislaturperiode fand am 22. Februar 2024 in der Zeit von 14:00 bis ca. 17:00 Uhr in Präsenz in den Räumen des Niedersächsischen Landesjugendamts statt.

In dieser Sitzung hatten wir drei Schülerinnen vom Gymnasium Osterode am Harz zu Gast, die sich selbstständig an uns gewendet haben um ihr Schulprojekt zum Thema Kinderrechte vorzustellen.
Sie haben das Projekt sehr interessant vorgestellt. Es stellt sich hier die Frage, in wieweit die Vermittlung von Kinderrechten im Kerncurriculum verankert ist bzw. umgesetzt wird. Die Kommissionsmitglieder sind mit den Schülerinnen in den Austausch zur Umsetzung des Projektes getreten. Eine Antwort des Kultusministeriums hatten wir hierzu bereits vor der Sitzung vorliegen, die die Mitglieder und Schülerinnen als Information im Vorfeld erhalten haben. Nach eingehender Erörterung des Themas haben sich die Mitglieder entschlossen eine Arbeitsgruppe zu bilden um sich mit diesem Themenkomplex auseinanderzusetzen und ggf. eine Handlungsempfehlung mit konkreten Umsetzungsvorschlägen zu erarbeiten.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe stellten den aktuellen Stand sowie Umsetzungsvorschläge zum Thema „Direkte Beteiligung von jungen Menschen in Niedersachsen“:

• Jugend – Check

• Landesjugendkonferenz

• Landespressekonferenz

sowie ihre weiteren Ergebnisse zum Schwerpunktthema vor.

Eine ergänzende Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen. Diese Ergebnisse werden am 08.03.2024 auf der Landespressekonferenz dargelegt.

Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die KiJuKo sich intensiv mit der politischen Partizipation junger Menschen befasst und hervorgehoben, dass eine wirksame politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Grundlage für ein kinder- und jugendgerechtes Niedersachsen ist.
In der neuen Legislaturperiode knüpft die neue Kommission an die Arbeit der vorherigen Kommission an. Nach intensiven Beratungen hat die KiJuKo mehrere konkrete Empfehlungen entwickelt, die nun in dieser Handlungsempfehlung münden. Die Kommission hat den gesetzlichen Auftrag, den Landtag und die Landesregierung bei kinder- und jugendspezifischen Fragen zu beraten. So ist es explizit auch Aufgabe der KiJuKo, sich „für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten [von Kindern und Jugendlichen] einzusetzen“ (§ 16d Nds. AG SGB VIII).

Aufgrund der Erkrankung des Referenten wurde der Tagesordnungspunkt zur Handlungsempfehlung „Stellungnahme: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler in Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe und deren Unterstützung in Niedersachsen“ auf die kommende Sitzung vertagt.

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Um Näheres zu erfahren, lesen Sie bitte das Protokoll zu dieser Sitzung, welches zu einem späteren Zeitpunkt auf dieser Seite veröffentlicht wird.


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