Beginn der 18. Legislaturperiode
Es geht weiter: Niedersachsen hat eine Kinder-und Jugendkommission eingerichtet
In Niedersachsen gibt es wieder eine Kinder- und Jugendkommission! Diese hat sich am 30. Oktober 2018 in Anwesenheit von Frau Ministerin Dr. Carola Reimann konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Herr Johannes Schmidt gewählt, Stellvertreterin ist Frau Vera Seeck.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode des Landtages gab es eine Kinderkommission. Zwischen Dezember 2016 und dem Ende der Wahlperiode befasste sich mit dem Thema Partizipation und legte auch Empfehlungen für die Arbeit des Nachfolgegremiums vor.
Im Juni 2018 wurde die Kinder- und Jugendkommission gesetzlich verankert.
Wie schon die Kinderkommission bleibt das Konstrukt der Kinder- und Jugendkommission einzigartig in Deutschland. Sie ist bundesweit erst die dritte Kinderkommission: Eine solche Expertengruppe gibt es noch beim Deutschen Bundestag und in Bayern beide Kommissionen sind ausschließlich mit Abgeordneten besetzt.
Die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich aus Abgeordneten des Landtags und unabhängigen Experten und Expertinnen zusammensetzt. Das Gremium ist in ihrer Tätigkeit unabhängig und wird ihre Themen selbst wählen. Die Kinder- und Jugendkommission hat die Aufgabe sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit, für deren Schutz und deren Rechte sowie für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten einzusetzen. Die Kommission soll durch Öffentlichkeitsarbeit auch das gesellschaftliche Bewusstsein der Belange von Kindern und Jugendlichen fördern. Sie berät das Sozialministerium und die Fraktionen des Landtages zu allen Belangen dieser Adressatengruppe.
Die Mitglieder der Kinder- und Jugendkommission wurden von der Landesregierung auf Vorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen und des Landesjugendhilfeausschusses bestellt.
Anzumerken ist, dass alle Mitglieder und Stellvertretungen ehrenamtlich tätig sind.Die Geschäftsführung der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission ist im Landesjugendamt angesiedelt, um eine enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Landesjugendhilfeausschusses sicher zu stellen.