Hier finden Sie die Broschüre "Vertrauensschutz im Kinderschutz"
Neuer Leitfaden zum Thema Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Niedersächsische Sozialministerium und das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Landesjugendamt - haben einen Leitfaden für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung veröffentlicht. Verfasst wurde er von Prof. Dr. Christof Radewagen, Hochschule Osnabrück. Was ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn Dritte in den praktischen Kinderschutz direkt mit einbezogen werden sollen? Und unter welchen Voraussetzungen können dabei auch Informationen weitergeben werden, die einer Fachkraft als Geheimnis anvertraut worden sind und deshalb unter den besonderen Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII bzw. die strafrechtliche Schweigepflicht gem. § 203 StGB fallen? Der Leitfaden "Vertrauensschutz im Kinderschutz" greift hierfür wesentliche datenschutzrechtliche Fragen aus der Praxis auf und bietet entsprechende Antworten an. Dabei wird unterschieden zwischen - Fällen, in denen das Jugendamt Hinweise zu einer Kindeswohlgefährdung erhält, - Fällen, in denen freie Träger als Leistungserbringer im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung tätig sind, sowie - Fällen im Schnittstellenbereich von Jugendamt und anderen Stellen und Personen, etwa Ärztinnen, Ärzte, Lehrerinnen, Lehrern, Schulen, Beratungsstellen, Kindergärten oder Jugendzentren. Der Leitfaden ist übersichtlich gestaltet: Zum gezielten Nachschlagen und für eine erhöhte Praxistauglichkeit orientiert sich die Reihenfolge der bearbeiteten Fragestellungen aus den Perspektiven des Jugendamtes und freier Jugendhilfeträger an dem in § 8a SGB VIII beschriebenen Verfahrensablauf. Im Schnittstellenbereich zwischen Jugendamt und Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern dient entsprechend § 4 KKG als Strukturierungsgrundlage. Nach jedem Kapitel gibt es eine knappe prägnante Zusammenfassung. Ein Anhang mit Mustervorlagen und Gesetzestexten rundet den Leitfaden ab Quelle: http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/?7E4E852D6A2241EABEA588D671A1D5A1 |