Hilfe für junge Volljährige – Einordnung und Diskussion der jüngeren Rechtsprechung
Donnerstag, den 21.05.2026
Von 8.30 - 10.30 Uhr (Teams – Meeting)
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber die Rechte von jungen Volljährigen bzw. Careleavern gestärkt und das Profil des § 41 SGB VIII weitreichend verändert. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Änderungen stellen sich in der Praxis noch immer Fragen zur Umsetzung, während die Rechtsprechung verschiedener Verwaltungsgerichte dem Anspruch weitere Konturen verleiht.
Im Rahmen des Fach-Stammtisches werden zunächst einige jüngere Gerichtsentscheidungen und die dahinter liegenden Fälle vorgestellt. Die sich daraus ergebenden Fragen u.a. zur Mitwirkungspflicht, zu geeigneten Leistungen, zu begründeten Einzelfällen sowie fehlerhaften Verwaltungsverfahren in Jugendämtern werden anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert.
Referent: Jan Traeder M.A., seit 2011 in der öffentlichen Jugendhilfe in NRW tätig, freiberufliche Referententätigkeit zu Themen des Jugendhilferechtes, u.a. regelmäßige Fortbildungen für neue und erfahrene Fachkräfte des ASD
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