Kinderschutz vor der Geburt – welche Maßnahmen sind möglich?
Donnerstag, den 25.06.2026
Von 8.30 - 10.30 Uhr (Teams – Meeting)
Jugendämter und Familiengerichte werden in ihrem Aufgabenbereich mit Konstellationen konfrontiert, in denen bereits vor der Geburt eines Kindes konkret absehbar ist, dass es ab dem Zeitpunkt seiner Geburt in der Obhut seiner Mutter und/oder seiner Eltern erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sein wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, welche vorbereitenden Maßnahmen das Jugendamt und das Familiengericht bereits vor der Geburt treffen können, damit eine mit der Geburt eintretende Kindeswohlgefährdung schnell und in gut vorbereiteter Weise abgewendet werden kann.
Zunehmend sehen die Familiengerichte auch Möglichkeiten, bereits den Fötus im Mutterleib auf der Grundlage von § 1666 BGB zu schützen, indem sie etwa einer Schwangeren bestimmte Auflagen machen. Ein solches Vorgehen ist auf der Grundlage des geltenden Rechts allerdings äußerst fraglich.
Der Vortrag soll die obengenannten Aspekte eines vorgeburtlichen Tätigwerdens der mit dem staatlichen Wächteramt bezüglich des Kindeswohls betrauten Stellen beleuchten und Raum für Diskussionen geben.
Referentin: Xiluva Ferro Macamo, Volljuristin, ist stellvertretende Leitung der Stabsstelle Recht im Dezernat für Jugend und Soziales beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
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