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Novellierung des Niedersächsischen Jugendförderungsgesetzes

Im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sind die zentralen Regelungen zur Jugendhilfe und Förderung der Jugendarbeit festgehalten. Der § 74 SGB VIII sieht eine Förderung der freien Träger vor. Dabei verpflichtet § 12 SGB VIII zur Jugendverbandsförderung. In Niedersachsen besteht dazu das Jugendförderungsgesetz.

Das derzeit gültige niedersächsische Jugendförderungsgesetz stammt aus dem Jahr 1974 und ist somit über 50 Jahre alt. Vielen aktuellen Herausforderungen und den gegenwärtigen Bedarfen junger Menschen kann es daher nur noch bedingt angemessen begegnen. Eine dringend notwendige Novellierung wurde daher im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode verankert (vgl. Koalitionsvertrag NI, 19. WP, S. 84, 5-13).

Zur Unterstützung des Gesamtprozesses zur Implementierung neuer gesetzlicher Grundlagen für die Jugendarbeit wurden zwei externe Institute im Zeitraum April 2024 bis September 2025 beauftragt, folgende Inhalte als Grundlage für den Novellierungsprozess zu erarbeiten:

· Die Erstellung eines wissenschaftlich-rechtlichen Gutachtens, das konkrete Vorschläge zur Neuaufstellung der Jugendverbandsförderung beinhaltet. Dieses wurde von der Universität Hildesheim in Zusammenarbeit mit dem Institut SOCLES erarbeitet.

· Die Durchführung und Auswertung einer wissenschaftlich-analytischen Jugendbefragung zu den Wünschen und Bedarfen junger Menschen zu Angebotsformaten in der Jugendarbeit sowie die Moderation eines Prozesses zur Diskussion der Ergebnisse mit Verbänden, Kommunen und weiteren Akteuren zur Entwicklung von geeigneten Angebotsformaten und landesweiten Rahmenvorgaben. Dies wurde von der Ramboll Management Consulting GmbH umgesetzt.

Die zentralen Ergebnisse dieses Prozesses sowie des Gutachtens wurden der Fachöffentlichkeit durch Vertreterinnen und Vertreter der Institute in einer Veranstaltung am 15. September 2025 vorgestellt. Die finalen Gutachten sind auf der Internetseite des Sozialministeriums unter folgendem Link abrufbar: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/jugend_familie_senioren/familien_kinder_und_jugendliche/kinder_jugendliche/jugendarbeit/jfg_novellierungsprozess/novellierung-des-jugendforderungsgesetzes-247051.html


Die erarbeiteten Gutachten stellen die Grundlage für den aktuell laufenden Novellierungsprozess des gesetzlichen Rahmens für die Jugendarbeit auf Landesebene dar und bieten Impulse, inhaltliche Ansätze und (rechtliche) Einschätzungen für die Neuaufstellung eines Jugendförderungsgesetzes. Die Ergebnisse der Gutachten sind jedoch nicht als Vorschlag für neue gesetzliche Grundlagen zu verstehen.

Die Bewertung der Ergebnisse sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs und der damit einhergehenden Fördergrundlagen erfolgen derzeit im Fachreferat des Sozialministeriums. Um auch weiterhin eine hohe Transparenz zu gewährleisten, befindet sich das Fachreferat im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfs in einem engen Austausch mit der eigens dafür eingesetzten Projektgruppe, die sich aus einer Vertretung für die kommunale Perspektive, dem Paritätischen Jugendwerk Niedersachsen sowie dem Landesjugendring Niedersachsen und dem Niedersächsischen Landesjugendamt zusammensetzt.

Darüber hinaus folgt das Verfahren den grundsätzlichen Vorgaben und Handlungsschritten der Gesetzgebung auf Landesebene. Der aktuelle Zeitplan sieht vor das Gesetz Anfang des Jahres 2027 zu verabschieden.

Wir freuen uns, dass mit dem novellierten Jugendförderungsgesetz ein bedarfsgerechtes Fundament gelegt wird, um die Jugendarbeit in Niedersachsen zu stärken und verlässlichere Strukturen zu etablieren.


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