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Verfahren über die Mitwirkung zur Vaterschaftsfestellung im Unterhaltsvorschussgesetz

Datum: 25.02.2026

Ort: Online-Veranstaltung über ZOOM


Fortbildungsnummer: 15-26-009

Ziel und Inhalt:

Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat das minderjährige Kind, wenn es bei einem Elternteil lebt. Um die Voraussetzungen des Anspruchs prüfen zu können, ist der alleinerziehende Elternteil verpflichtet mitzuwirken. Diese Pflicht umfasst auch die Mitwirkung bei der Vaterschaftsfeststellung, wenn möglich und zumutbar.

In der Praxis ergeben sich zu diesem Komplex diverse Fragestellungen. Einerseits ist zu klären, ob die Angaben der betreuenden Mutter schlüssig und glaubhaft sind und zum anderen, die Frage nach der Zumutbarkeit und dem Möglichen.

Inhaltliche Schwerpunkte:

- Ermittlung des Sachverhaltes

- Grundlagen zur Gesprächsführung mit der Mutter eines Kindes im Rahmen der Mitwirkungspflicht bei der Vaterschaftsanerkennung

- "Zumutbar und möglich" Was heißt das?

- Umfassende Darstellung der Rechtsprechung

- Besondere Fallkonstellationen

- Austausch

Beginn: 09:30 Uhr

Ende: 16:30 Uhr

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstellen, der Widerspruchsbehörden und betrauten Stellen für Unterhaltsvorschusssachen vor den Verwaltungsgerichten

Teilnehmendenzahl: 20


Referentin / Referent: Frau Seiler-Warmuth

Kursgebühr in Euro: 90,00 €


Hinweis: Die Fortbildung wird von der Referentin im Online-Format über die Plattform Zoom angeboten. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Laptop/Computer mit einer Kamera, Mikrofon sowie eine stabiles (W)LAN. Vor Beginn der Fortbildung erhalten Sie weitere Informationen zur technischen Durchführung und zum Videokonferenzsystem


Verantwortlich:
Frau Sabine Weiß, 0511 / 89701-316

VeranstaltungstelefonVerwaltung), 0511 / 89701-332


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