Verfahren über die Mitwirkung zur Vaterschaftsfestellung im Unterhaltsvorschussgesetz
Datum: 25.02.2026
Ort: Online-Veranstaltung über ZOOM
Fortbildungsnummer: 15-26-009
Ziel und Inhalt:
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat das minderjährige Kind, wenn es bei einem Elternteil lebt. Um die Voraussetzungen des Anspruchs prüfen zu können, ist der alleinerziehende Elternteil verpflichtet mitzuwirken. Diese Pflicht umfasst auch die Mitwirkung bei der Vaterschaftsfeststellung, wenn möglich und zumutbar.
In der Praxis ergeben sich zu diesem Komplex diverse Fragestellungen. Einerseits ist zu klären, ob die Angaben der betreuenden Mutter schlüssig und glaubhaft sind und zum anderen, die Frage nach der Zumutbarkeit und dem Möglichen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Ermittlung des Sachverhaltes
- Grundlagen zur Gesprächsführung mit der Mutter eines Kindes im Rahmen der Mitwirkungspflicht bei der Vaterschaftsanerkennung
- "Zumutbar und möglich" Was heißt das?
- Umfassende Darstellung der Rechtsprechung
- Besondere Fallkonstellationen
- Austausch
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:30 Uhr
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstellen, der Widerspruchsbehörden und betrauten Stellen für Unterhaltsvorschusssachen vor den Verwaltungsgerichten
Teilnehmendenzahl: 20
Referentin / Referent: Frau Seiler-Warmuth
Kursgebühr in Euro: 90,00 €
Hinweis: Die Fortbildung wird von der Referentin im Online-Format über die Plattform Zoom angeboten. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Laptop/Computer mit einer Kamera, Mikrofon sowie eine stabiles (W)LAN. Vor Beginn der Fortbildung erhalten Sie weitere Informationen zur technischen Durchführung und zum Videokonferenzsystem
Verantwortlich:
Frau Sabine Weiß, 0511 / 89701-316
VeranstaltungstelefonVerwaltung), 0511 / 89701-332

