Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr
Wesentliche Änderungen im Überblick:
Mit der Neufassung werden die Bestimmungen der Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr grundlegend überarbeitet und redaktionell an die Vorschriften des SGB IX angepasst.
Dabei wird u. a. der Negativkatalog zur Abgrenzung der erstattungsfähigen Fahrgeldeinnahmen präzisiert und um Beispiele in Klammerzusätzen ergänzt. Die Anforderungen für den Nachweis eines betriebsindividuellen Erstattungsprozentsatzes durch Verkehrszählung werden weiter verfeinert. Das diesen Prozentsatz testierende fachkundige Ingenieurbüro oder Institut ist bereits in der Planungsphase der Erhebung, insbesondere bei der Auswahl der zu zählenden Fahrten, verantwortlich zu beteiligen. Bei Verstößen gegen die geänderten Festlegungen zur Fahrgasterhebung kann das Ergebnis einer Verkehrszählung nicht mehr als Nachweis für die Individualerstattung gemäß § 148 Abs. 5 SGB IX anerkannt werden.
Als Orientierungshilfe sind die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisher geltenden Vorgaben für das Erstattungsverfahren im Folgenden nach der Gliederung der neuen Richtlinie stichwortartig aufgeführt:
2.3.2 | Abgrenzung der Fahrgeldeinnahmen bei Ländergrenzen überschreitendem Verkehr |
2.3.4 | Prüfungsvermerk zu Fahrgeldeinnahmen; Anknüpfung an die Vorgaben zur Bestellung von Abschlussprüfern nach dem Handelsrecht |
3.1.1 | Anzeigepflicht bei beabsichtigter Verkehrszählung |
3.1.4.2 | gespaltene Fahrwege = Linie teilen, wenn das Fahrgastaufkommen (Nachfrage) auf den einzelnen Fahrwegen unterschiedlich ist |
3.1.4.4 | Erhebung des Bedarfsverkehrs in Form der eingeschränkten Vollerhebung oder der Linienerhebung vorgegeben; Bedarfs- und Regelverkehr gemeinsam in einer Linie = Linie teilen |
3.1.5 | verbindliche Einbeziehung des fachkundigen Ingenieurbüros bzw. Instituts bereits bei der Planung der Verkehrszählung und erweiterte Anforderungen an den Inhalt des Testats |
3.3.1.1 | Vorgaben für die zu erfassenden Personen bei Ein- und Ausfahrt in das bzw. aus dem Nachweisgebiet |
3.3.1.3 | Vorgaben für die zu erfassenden Personen bei Ringverkehr |
3.3.2 | erweiterte Anforderungen an den Inhalt des Zählprotokolls |
3.3.3 | Anzahl der Zählkräfte ist so zu bemessen, dass alle Fahrgäste erfasst werden können |
5.1.2 | Neufestlegung der Wochenzeitschichten |
5.1.3 | Definition der Grundgesamtheit (= Angebotsdaten) |
5.1.4 | Vorgaben für die Fahrtenauswahl |
5.2 | zu beachtende Vorgaben bei Anwendung der Linienerhebung |
5.3 | zu beachtende Vorgaben bei Anwendung der Querschnittserhebung |
7. | Prüfungsrecht der Erstattungsbehörde und Folgen mangelnder Erfüllung von Nachweispflichten |
8. | Zusammenarbeit mit den nach dem Verkehrsrecht zuständigen Genehmigungsbehörden |
An h. (zu Anl.2) | Hochrechnungsgewichte (6 Tabellen) für Schienen-, Orts- (und Nachbarorts-) sowie Überlandverkehr in Schul- und Ferienzeiten |
Anl. 4. | Informationsblatt für die Zählkräfte |
Anl. 5-7 | Muster für die Zählprotokolle bei den verschiedenen Erhebungsverfahren |
Bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Erstattungsverfahren nach der neuen Richtlinie nehmen Sie bitte mit dem nachstehenden Formular Kontakt zu uns auf.
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