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Heimaufsicht - Informationen für Privatpersonen


Auf dieser Seite erfahren Sie:

  1. Was ist ein Heim?
  2. Was macht die Heimaufsicht?
  3. Wie kann ich eine Beschwerde bei der Heimaufsicht einreichen?

1. Was ist ein Heim?

Sowohl im Gesetz als auch im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff „Heim“ mit verschiedenen Bedeutungen belegt. Für die Heimaufsicht ist die Definition in § 2 des Niedersächsisches Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) entscheidend. Gemeint sind die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, Pflegeheime und Altenheime. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist die zuständige Heimaufsichtsbehörde für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen. Heimaufsicht für Pflege- und Altenheime sind die Kommunen. Kommunen sind in Niedersachsen die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover.



2. Was macht die Heimaufsicht?

Qualitätssicherung

Zu den Hauptaufgaben der Heimaufsicht gehört die Sicherstellung würdiger Wohnbedingungen in den Heimen. Dazu führt die Heimaufsicht in regelmäßigen Abständen Kontrollbesuche durch (Regelbesuche). Besteht Grund zu der Annahme, dass gegen Qualitätsstandards verstoßen wird, werden gezielte Besuche durchgeführt (Anlassbesuche). Kontrolliert werden zum Beispiel bauliche Anforderungen, die Gewährleistung fachgerechter Versorgung und Betreuung sowie die Einhaltung von Hygienestandards.


Beratungsstelle

Die Heimaufsicht berät Personen, die in einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen aufgenommen werden möchten. Die Heimaufsicht ist zudem Ansprechpartner für Personen, die bereits in einer besonderen Wohnform wohnen. Auch Angehörige können sich von der Heimaufsicht beraten lassen.

Die Heimaufsicht unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner der besonderen Wohnformen dabei, Ihre Interessen zu vertreten. In jeder besonderen Wohnform wählen die Bewohnerinnen und Bewohner Personen für ihre Vertretung aus. Die Vertretung wird zum Beispiel in Entscheidungen über die Verpflegung und die Freizeitangebote eingebunden. Einmal im Jahr finden Gespräche zwischen der Heimaufsicht und der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner statt.


Beschwerdestelle

Die Heimaufsicht ist aber auch Ansprechpartner für Beschwerden.



3. Wie kann ich eine Beschwerde bei der Heimaufsicht einreichen?

Die Heimaufsicht für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen hat sieben Standorte. Wer für Sie zuständig ist, ist in Ihrer besonderen Wohnform ausgehängt. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail an: Heimaufsicht@ls.niedersachsen.de


Wenn Sie unsicher sind, wer für sie zuständig ist, zögern Sie nicht und rufen Sie eine der untenstehenden Rufnummern an.

Standort Anschrift Telefon
Braunschweig Schillstraße 1
38102 Braunschweig
0531/ 70190
Hannover Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
0511/ 89 701 123
Hildesheim Domhof 1
31134 Hildesheim
05121/ 3040
Lüneburg Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
04131/ 150
Oldenburg Moslestraße 1
26122 Oldenburg
0441/ 22290
Osnabrück Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
0541/ 58450
Verden Marienstraße 8
27283 Verden
04231/ 140
Hinweis: Bei Fragen und Streitigkeiten zum Inhalt der Heimverträge wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Informationen über die Aufgaben der Heimaufsicht und über die Bewohnervertrtung in Einfacher Sprache:

  Aufgaben der Heimaufsicht

  Aufgaben und Rechte der Bewohnervertretung

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2023

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