Informationen über die Aufgaben der Heimaufsicht und über die Bewohnervertrtung in Einfacher Sprache:
Heimaufsicht - Informationen für Privatpersonen
Auf dieser Seite erfahren Sie:
- Was ist ein Heim?
- Was macht die Heimaufsicht?
- Wie kann ich eine Beschwerde bei der Heimaufsicht einreichen?
1. Was ist ein Heim?
Sowohl im Gesetz als auch im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff „Heim“ mit verschiedenen Bedeutungen belegt. Für die Heimaufsicht ist die Definition in § 2 des Niedersächsisches Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) entscheidend. Gemeint sind die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, Pflegeheime und Altenheime. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist die zuständige Heimaufsichtsbehörde für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen. Heimaufsicht für Pflege- und Altenheime sind die Kommunen. Kommunen sind in Niedersachsen die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover.
2. Was macht die Heimaufsicht?
QualitätssicherungZu den Hauptaufgaben der Heimaufsicht gehört die Sicherstellung würdiger Wohnbedingungen in den Heimen. Dazu führt die Heimaufsicht in regelmäßigen Abständen Kontrollbesuche durch (Regelbesuche). Besteht Grund zu der Annahme, dass gegen Qualitätsstandards verstoßen wird, werden gezielte Besuche durchgeführt (Anlassbesuche). Kontrolliert werden zum Beispiel bauliche Anforderungen, die Gewährleistung fachgerechter Versorgung und Betreuung sowie die Einhaltung von Hygienestandards.
Beratungsstelle
Die Heimaufsicht berät Personen, die in einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen aufgenommen werden möchten. Die Heimaufsicht ist zudem Ansprechpartner für Personen, die bereits in einer besonderen Wohnform wohnen. Auch Angehörige können sich von der Heimaufsicht beraten lassen.
Die Heimaufsicht unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner der besonderen Wohnformen dabei, Ihre Interessen zu vertreten. In jeder besonderen Wohnform wählen die Bewohnerinnen und Bewohner Personen für ihre Vertretung aus. Die Vertretung wird zum Beispiel in Entscheidungen über die Verpflegung und die Freizeitangebote eingebunden. Einmal im Jahr finden Gespräche zwischen der Heimaufsicht und der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner statt.
Die Heimaufsicht ist aber auch Ansprechpartner für Beschwerden.
3. Wie kann ich eine Beschwerde bei der Heimaufsicht einreichen?
Die Heimaufsicht für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen hat sieben Standorte. Wer für Sie zuständig ist, ist in Ihrer besonderen Wohnform ausgehängt. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail an: Heimaufsicht@ls.niedersachsen.de
Wenn Sie unsicher sind, wer für sie zuständig ist, zögern Sie nicht und rufen Sie eine der untenstehenden Rufnummern an.
Standort | Anschrift | Telefon |
Braunschweig | Schillstraße 1 38102 Braunschweig |
0531/ 70190 |
Hannover | Schiffgraben 30-32 30175 Hannover |
0511/ 89 701 123 |
Hildesheim | Domhof 1 31134 Hildesheim |
05121/ 3040 |
Lüneburg | Auf der Hude 2 21339 Lüneburg |
04131/ 150 |
Oldenburg | Moslestraße 1 26122 Oldenburg |
0441/ 22290 |
Osnabrück | Iburger Straße 30 49082 Osnabrück |
0541/ 58450 |
Verden | Marienstraße 8 27283 Verden |
04231/ 140 |
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2023