Erlaubniserteilung in Gesundheitsfachberufen
Das Landessozialamt Lüneburg ist zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen in den sogenannten nichtärztlichen Heilberufen. mehr
Das Landessozialamt Lüneburg ist zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen in den sogenannten nichtärztlichen Heilberufen. mehr
Zur Wahrnehmung qualifizierter Aufgaben gibt es für Angehörige einiger Gesundheitsfachberufe, die nicht dem Nds. Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege unterliegen, die Möglichkeit, staatlich geregelte Weiterbildungen zu absolvieren ………. mehr
Das Land Niedersachsen unterstützt die Ausbildung in der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Podologie, PTA, Masseur/in und med. Bademeister/in, Diätassistenz, Orthoptik, und Atem-, mit der Förderung von Berufsfachschulen in freier Trägerschaft, die ihren Sitz in Niedersachsen haben. mehr
Sollten Sie an einer Anerkennung Ihrer im Ausland abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung in einem der unter der Rubrik Gesundheitsfachberufe aufgeführten Gesundheitsfachberufe bzw. dort aufgeführten Weiterbildungen interessiert sein, so senden Sie uns bitte folgende Unterlagen... mehr
Möchten Sie mit Ihrer in Niedersachsen abgeschlossenen und in der Rubrik Gesundheitsfachberufe aufgeführten Aus- oder Weiterbildung im Ausland arbeiten, so erkundigen Sie sich bitte zunächst in Ihrem jeweiligen „Zielstaat“ nach den dort erforderlichen Dokumenten. mehr
Haben Sie in Niedersachsen eine unter der Rubrik Gesundheitsfachberufe aufgeführte Aus- oder Weiterbildung absolviert und ist Ihnen die erteilte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Berufsurkunde) unwiederbringlich verloren gegangen, können Sie bei uns einen Ersatzausweis beantragen. mehr
Das Land Niedersachsen fördert die Ausbildung in der Altenpflege mit mehreren Projekten. mehr
Das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz regelt sich nach der "Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz" vom 01.03.2007. mehr
Einrichtungen, die berufliche Bildungsmaßnahmen für die akademischen Berufe des Gesundheitswesens, der Gesundheitsfachberufe sowie für Heilpraktiker durchführen, können sich beim zuständigen Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen (§ 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes – UStG). mehr