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Teilhabe und Zusammenhalt


Mit der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft dienen sollen. Es werden auch Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.

Anträge können gestellt werden von Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüssen als juristische Personen des öffentlichen Rechts, von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und von gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts.

Es gibt keine Antragsfristen, so dass Zuwendungen jederzeit beantragt werden können.

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Anteilfinanzierungen zur Projektförderung gewährt. Die notwendigen Personal- und Sachausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt. Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Das Projekt darf noch nicht begonnen haben und muss in sich abgeschlossen sein.


Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
Team 5SL1
Moslestraße 3
26122 Oldenburg


Ansprechpersonen:

Frau Broeck
Telefon: 0441 2229-7305
E-Mail: claudia.broeck@ls.niedersachsen.de

Frau von Ohlen
Telefon: 0441 2229-7367
E-Mail: maren.vonohlen@ls.niedersachsen.de

Herr Willenbrink
Telefon: 0441 2229-7319
E-Mail: niklas.willenbrink@ls.niedersachsen.de


Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung



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