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Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 81 SGB XII

Die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 81 des Zwöften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) wird beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie geführt.

Die Schiedsstelle entscheidet in Fällen, in denen zwischen den Vertragsparteien (Leistungserbringern einerseits und Trägern der Eingliederungshilfe andererseits) im Verhandlungswege kein Einvernehmen über die Vergütung erzielt werden kann.

Die Zusammensetzung und Organisation der Schiedsstelle ist durch die Verordnung über die Schiedsstelle nach § 81 des Zwöften Buchs des Sozialgesetzbuchs für das Land Niedersachsen (SchVO-SGB XII) geregelt.

Der aktuelle Text der Verordnung ist hier einsehbar.


Schreiben an die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 81 SGB XII richten Sie bitte an folgende Adresse:

Niedersächsische Schiedsstelle nach § 81 SGB XII
Geschäftsstelle
c/o Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SH3.2
Domhof 1
31134 Hildesheim

Telefonisch, per Fax und E-Mail erreichen Sie die Geschäftsstelle von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und an Freitagen und an Tagen vor Feiertagen von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr wie folgt:

Tel.: +49 5121 304-382

Fax: +49 5121 304-686

Mail: Geschaeftsstellen3SH3.2@LS.Niederdersachsen.de

Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 hat das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung erneuert.

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