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Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 133 SGB IX

Die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) wird beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie geführt.

Die Schiedsstelle entscheidet in Fällen, in denen zwischen den Vertragsparteien (Leistungserbringern einerseits und Trägern der Eingliederungshilfe andererseits) im Verhandlungswege kein Einvernehmen über die Vergütung erzielt werden kann.

Die Zusammensetzung und Organisation der Schiedsstelle ist durch die Verordnung über die Schiedsstelle nach
§ 133 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs für das Land Niedersachsen (SchVO-SGB IX) geregelt.

Der aktuelle Text der Verordnung ist hier einsehbar.


Schreiben an die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 133 SGB IX richten Sie bitte an folgende Adresse:

Niedersächsische Schiedsstelle nach § 133 SGB IX
Geschäftsstelle
c/o Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SH3.2
Domhof 1
31134 Hildesheim

Telefonisch erreichen Sie die Geschäftsstelle von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie an Freitagen und an Tagen vor Feiertagen von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr wie folgt:

Tel.: +49 5121 304-382


Fax: +49 5121 304-686

Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung hat das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung erneuert.

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