Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 36 PflBG
Die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wird beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie geführt.
Die Schiedsstelle entscheidet in Fällen, in denen zwischen den Vertragsparteien im Verhandlungswege kein Einvernehmen über die Vergütung erzielt werden kann.
Schreiben an die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 133 SGB IX richten Sie bitte an folgende Adresse:
Niedersächsische Schiedsstelle nach § 36 PflBG
Geschäftsstelle
c/o Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SH3.2
Domhof 1
31134 Hildesheim
Die Schiedsstelle entscheidet in Fällen, in denen zwischen den Vertragsparteien im Verhandlungswege kein Einvernehmen über die Vergütung erzielt werden kann.
Die Zusammensetzung und Organisation der Schiedsstelle ist durch die Verordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes für das Land Niedersachsen (SchVO-PflBG) geregelt.
Der aktuelle Text der Verordnung ist hier einsehbar.Schreiben an die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 133 SGB IX richten Sie bitte an folgende Adresse:
Niedersächsische Schiedsstelle nach § 36 PflBG
Geschäftsstelle
c/o Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SH3.2
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefonisch erreichen Sie die Geschäftsstelle von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie an Freitagen und an Tagen vor Feiertagen von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr wie folgt:
Tel.: +49 5121 304-382
Fax: +49 5121 304-686
Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung hat das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung erneuert.