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Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 133 SGB IX

Die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) wird beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie geführt.

Die Schiedsstelle entscheidet in Fällen, in denen zwischen den Vertragsparteien (Leistungserbringern einerseits und Trägern der Eingliederungshilfe andererseits) im Verhandlungswege kein Einvernehmen über die Vergütung erzielt werden kann.

Die Zusammensetzung und Organisation der Schiedsstelle ist durch die Verordnung über die Schiedsstelle nach
§ 133 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs für das Land Niedersachsen (SchVO-SGB IX) geregelt.

Der aktuelle Text der Verordnung ist hier einsehbar.


Schreiben an die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Schiedsstelle nach § 133 SGB IX richten Sie bitte an folgende Adresse:

Niedersächsische Schiedsstelle nach § 133 SGB IX
Geschäftsstelle
c/o Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
z. H. Herrn Henk
Team 3SH4
Domhof 1
31134 Hildesheim

Telefonisch, per Fax und E-Mail erreichen Sie die Geschäftsstelle von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und an Freitagen und an Tagen vor Feiertagen von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr wie folgt:

Tel.: +49 5121 304-382
Fax: +49 5121 304-686

Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 hat das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung erneuert.


Bei Anliegen per Mail können Sie sich über das folgende Kontaktformular mit Herrn Henk in Verbindung setzen. Durch die Hinterlegung Ihrer Daten willigen Sie in die Speicherung dieser Daten ein.
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